Tod durch K.o.-Tropfen: Landgericht muss Fall neu aufrollen
Der Fall eines Mannes, der zwei Freunden sogenannte K.o.-Tropfen untergejubelt haben soll, muss neu aufgerollt werden. Damals starb ein Mann nachdem er die Tropfen nahm.
Der Tod eines jungen Mannes auf einer Party durch K.o.-Tropfen muss vor dem Landgericht Bamberg erneut verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft war mit einer Revision in dem Fall beim Bundesgerichtshof erfolgreich. Am 9. November kommt es wieder zur Hauptverhandlung, wie das Gericht mitteilte.
Wenige Tage vor Weihnachten 2014 hatte ein Mann den Ermittlungen zufolge auf eine private Party in Bamberg hoch dosiertes, flüssiges Ecstasy mitgebracht. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gamma-Butyrolacton (GBL) soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und auch vor dessen Inhalt gewarnt haben. Zwei Männer - 24 und 27 Jahre alt - tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos. Ein Mann entkam knapp dem Tod, der andere starb. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes. Verurteilt wurde der Angeklagte ein Jahr später jedoch lediglich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Nun muss sich der 26-Jährige erneut vor dem Landgericht verantworten, fünf Verhandlungstage sind angesetzt.
Liquid Ecstasy ist in der Partyszene bekannt
GBL - auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt - ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Er kann entweder stimulieren oder die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Eine Überdosierung kann deshalb auch schnell lebensbedrohlich werden und zu einer Atemlähmung führen. Besonders gefährlich ist die Droge Experten zufolge in Kombination mit Alkohol. dpa/lby
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