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Ingolstadt
23.07.2018

Tödliche Eifersucht? Frau übergießt Freund mit kochend heißem Wasser

Die 57-jährige Angeklagte hat zu Prozessbeginn gestanden, ihren Freund mit heißem Wasser übergossen zu haben.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Eine Frau muss sich wegen Mordes vor Gericht verantworten. Sie sagt, sie wollte ihrem Partner einen „Denkzettel“ verpassen. Weil der sie angeblich betrogen hat.

Sie hatten noch Schweinswammerl zu Abend gegessen. Dazu ein Weißbier. Später lief ein Krimi im ZDF. Bella Block, Titel: „Die schönste Nacht des Lebens.“. Sie waren gemeinsam auf der Couch gesessen. Ein Packung Smarties wurde geöffnet. Gegen 22 Uhr gingen beide zu Bett. Es war ein Abend wie immer. Die Nacht, die folgte, sollte für ihn zum Schlimmsten führen.

Tödliche Verbrühungen: War Eifersucht im Spiel?

Sie muss sich seit Montag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat die 57-jährige Frau aus dem Landkreis Pfaffenhofen/Ilm wegen Mordes angeklagt. Die Verkäuferin soll in der Nacht zum 6. Oktober 2017 ihren 47-jährigen Partner mit zehn Litern heißem Wasser tödlich verbrüht haben. Sie gesteht die Tat.

Ihren Verteidiger Florian Wurtinger lässt sie erklären, dass sie die ihr zu Last gelegten Vorwürfe einräume. Sie sei davon ausgegangen, so der Anwalt, dass ihr Partner sie betrüge und habe ihm „einen Denkzettel“ verpassen wollen. Seine Mandantin habe sich aber nicht vorstellen können, dass ihr Freund an den Verletzungen sterben könne. Töten wollen habe sie ihn nicht. Es tue ihr „furchtbar leid“.

Geht es um tödliche Eifersucht? Wollte sie ihn heimtückisch umbringen und nahm seinen Tod zumindest „billigend in Kauf“? Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Oder ist die Frau psychisch erkrankt, vielleicht schuldunfähig und muss in einer psychiatrischen Klinik dauerhaft behandelt werden?

Auf diese Fragen muss das Schwurgericht in den kommenden vier Prozesstagen Antworten finden. Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl macht gleich zum Prozessauftakt am Montag deutlich, dass auch eine Unterbringung in der Psychiatrie im Raum stehe. Die Angeklagte ist derzeit nicht mehr in Untersuchungshaft sondern in einer Münchener Klinik.

Wortlos und schwungvoll schüttete sie das heiße Wasser über ihn

In der fraglichen Nacht soll sie sich gegen 3 Uhr aus dem Schlafzimmer geschlichen haben. Laut Anklageschrift habe sie in der Küche auf zwei Töpfen zehn Liter Wasser heiß gemacht, sie in einen roten Plastikeimer gefüllt und diesen ins Schlafzimmer getragen. Ihr Partner schlief, sei aber aufgeschreckt – wie er den Polizeibeamten sagte – als die Tür gegen den Metallstopper schlug. Sie sei vor ihm gestanden und habe dann wortlos und „schwungvoll“ den Eimer über ihm ausgeschüttet, so die Anklage.

Ihr Partner habe sich zwar noch „reflexartig“ mit der Bettdecke schützen können, dennoch wurden laut Anklage „mindestens 70 Prozent“ seiner Körperoberfläche verbrüht. Er konnte sich noch zu seinem Nachbar retten, der den Notarzt rief. Da hing ihm aber schon Haut in Fetzen vom Leib. Vier Tage später stirbt er in einer Spezialklinik „an Multiorganversagen als Folge der erlittenen massiven thermischen Schädigungen des Körpers.“

Angeklagte behauptet, sie habe einen „Blackout“ gehabt

Sie sitzt am Montag tief gebeugt auf der Anklagebank, den Blick fast immer zum Boden gerichtet. Nach der Erklärung ihres Verteidigers schweigt sie sich aus.

Der psychiatrische Gutachter Béla Serly berichtet von der Vorgeschichte, die sie ihm während langer Sitzungen erzählte: Von einer gescheiterten Ehe. Wie ein späterer Partner sie betrogen und verlassen habe. Dass sie wegen Angstzuständen in ambulanter Behandlung gewesen sei. Wie sehr sie gefürchtet habe, ohne Partner auch bald alles andere zu verlieren: Arbeit und Existenz.

Wie sehr es sie deshalb verletzt habe, als sie bemerkt haben will, dass auch ihr neuer Partner sie hintergehe. Und es nicht mal zugebe. Wie sie stärker und immer stärker nach Beweisen für diesen vorgeblichen Betrug suchte. Niemandem mehr glaubte. Wie sie das Wasser erhitzte und ihn später schreien hörte. Und dass sie sich an das Dazwischen nicht erinnern könne: „Blackout“, so ihre Behauptung.

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