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Gericht: Züchter wehrt sich
20.01.2010

Tote Falken brauchen kein Urteil

Seit mehr als 20 Jahren kreuzt Nicolaus Freiherr von Pölnitz Falken.
Foto: Pölnitz

Seit mehr als 20 Jahren kreuzt Baron Nicolaus von Pölnitz auf Schloss Aschbach Gerfalken mit Sakerfalken. Doch dann bekam er wegen seiner "Greifvogel-Hybriden" Ärger mit den Behörden. Von Peter Richter

Streitfälle vor Verwaltungsgerichten, wenn Bürger Entscheidungen einer Behörde anfechten, sind meist eher langweilig. Anders gestern in Augsburg. So sprach denn auch Richterin Beate Schabert-Zeitler ein wenig schmunzelnd von einem "Krimi", als sie die Verhandlung eröffnete.

Tatorte: das kleine Dorf Kirchhaslach im Unterallgäu, Schloss Aschbach im Landkreis Bamberg sowie die Vereinigten Arabischen Emirate.

Handelnde Personen: wohlhabende Scheichs, ein adliger Falkenzüchter sowie gesetzestreue Beamte.

Und dann noch zwei junge, tote Falken. Der eine, schneeweiß, hatte sich, wie es hieß, an den Gitterstäben seiner in Kirchhaslach stehenden Voliere irgendwie "derrannt". Der andere war aus ungeklärten Umständen ums Leben gekommen.

Doch es ging vor Gericht nicht um ihren plötzlichen Tod. Lebend hatte das Landratsamt in Mindelheim aus Artenschutzgründen in ihnen ein Problem gesehen. Denn beide Falken waren Mischlinge, nicht artenrein, sondern die gewollte Frucht ihres Züchters, Baron Nicolaus von Pölnitz.

Seit mehr als 20 Jahren kreuzt der heute 55-Jährige auf Schloss Aschbach Gerfalken mit Sakerfalken. Sobald die Tiere flügge sind, werden sie von ihm zur Beizjagd trainiert. Der Falkner hat in Europa einen guten Ruf. Die meisten seiner Hybriden verkauft er in arabische Länder, wo die Falkenjagd noch ein großes Ansehen genießt. Bis zu 10 000 Euro werden für seine Falken gezahlt.

Doch seit 2005 verbietet die neue Bundesartenschutzverordnung, solche "Greifvogel-Hybriden" zu halten und gar frei fliegen zu lassen. Zum Schutz hier heimischer Arten, damit sie sich nicht genetisch verändern.

Eine Übergangsfrist, die 2014 ausläuft, erlaubt es den Falknern immerhin sie zu züchten. Spätestens, wenn die Tiere ein Jahr alt sind, müssen sie an berechtigte Halter im Ausland abgegeben werden.

Auf eben diese Bestimmungen berief sich das Landratsamt Unterallgäu, als es 2006 den Baron mit einem Bußgeldbescheid aufforderte, sich von beiden Falken zu trennen.

Was sich dieser nicht gefallen ließ und klagte, fürchtet er doch um seine wirtschaftliche Existenz. Pölnitz und andere Falkner sind der Ansicht, dass der zur Zucht verwendete Sakerfalke in Deutschland längst ausgestorben ist. Deswegen auch nicht unter den Begriff hier "heimisch" fällt. Was der Biologe Peter Barthel, zum Prozess als Gutachter aus Niedersachsen angereist, für widerlegt hält.

Vogelschützer in Ungarn rüsten seit einigen Jahren Sakerfalken mit Peilsendern aus. Anhand der von "Barnabas" und "Farkas" übermittelten Flugdaten lässt sich ersehen, dass sie 2009 mehrere Länder überflogen, sich wiederholt in Deutschland aufhielten, sogar in der Nähe von Augsburg.

Ob heimisch oder nicht, das Gericht kam um eine Entscheidung herum. Es stellte den Prozess ein, weil beide Falken tot sind und der Kläger neuerdings in Dubai wohnt. Peter Richter

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