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Stiller Feiertag
18.11.2016

Totensonntag 2016 gilt Tanzverbot in Bayern

Totensonntag an diesem Wochenende ist für gläubige Menschen ein Tag der Stille.
Foto: Patrick Seeger (dpa)

Am Wochenende ist wieder Totensonntag - und damit das nächste Tanzverbot im Jahr 2016 in Bayern. Aber was hat der Tag eigentlich für eine Bedeutung?

Totensonntag fällt 2016 auf das Datum 20. November. Das ist nicht immer so. Totensonntag ist immer der letzte Sonntag vor dem ersten Advent, er kann also auf Termine vom 20. bis 26. November fallen.

Der Sonntag an diesem Wochenende ist für gläubige Menschen ein Tag der Stille. Besonders evangelische Christen erinnern sich dann an Menschen, die gestorben sind. Viele von ihnen gehen auf den Friedhof und zünden dort Kerzen im Gedenken an ihre Verstorbenen an. "König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, jeweils am letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem letzten Sonntag vor dem 1. Advent, der Verstorbenen zu gedenken", erinnert die Evangelische Kirche in Deutschland an die Historie dieses Tages, den viele Menschen auch unter dem Namen Ewigkeitssonntag kennen.

In Bayern und einigen anderen Bundesländern gilt der Totensonntag offiziell als stiller Tag. Das bedeutet, dass bestimmte Dinge dann nicht erlaubt sind. Im Freistaat etwa gilt wieder ein striktes Tanzverbot von zwei Uhr morgens bis zum Ende des Tages.

Laute, fröhliche Musik ist untersagt. Der Totensonntag fällt damit unter die gleichen Regelungen wie in den vergangenen Wochen etwa der Volkstrauertag oder der Buß- und Bettag. Gastwirte müssen damit rechnen, finanziell zur Rechenschaft gebeten zu werden, wenn sie am Totensonntag gegen das Tanzverbot verstoßen.

Totensonntag 2016: Tanzverbot am stillen Feiertag

Dass die Behörden im Freistaat an stillen Tagen keinen Spaß verstehen, bekam vor drei Jahren die Künstlerin Cindy aus Marzahn in Augsburg zu spüren. Eigentlich sollte die Comedy-Künstlerin mit ihrem Bühnenprogramm ,Pink ist bjutiful‘ am 24. November 2013 in Augsburg auftreten. Da an diesem Tag aber eben Totensonntag war, erteilten die zuständigen Behörden kurzfristig keine Genehmigung für die Veranstaltung.

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Totensonntag sei schließlich ein stiller Tag gemäß des bayerischen Feiertagsgesetzes. An solchen stillen Tagen seien öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt sei - was bei Cindy aus Marzahn eben nicht zutreffe.

Der Auftritt musste somit verlegt werden - auf den nicht so stillen Dienstag nach dem Totensonntag. (AZ)

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