Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Treuchtlingen: Polizisten als Schnittlauch bezeichnet: Anzeige wegen Beleidigung

Treuchtlingen
20.09.2017

Polizisten als Schnittlauch bezeichnet: Anzeige wegen Beleidigung

Ist "Schnittlauch" für einen Polizisten eine Beleidigung? In Treuchtlingen wurde deshalb Anzeige erstattet.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolbild)

Ist "Schnittlauch" eine Beleidigung? Das wird wohl bald ein Gericht prüfen müssen. Zwei Polizisten sind so bezeichnet worden und haben Anzeige erstattet.

Außen grün, innen hohl - weil diese Eigenschaften von Schnittlauch zwei Polizisten durchaus bekannt waren, hat ein 32-Jähriger jetzt eine Anzeige wegen Beleidigung am Hals. Der Mann aus Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) hatte die Beamten bei einer Verkehrskontrolle nicht nur mit anderen Schimpfwörtern bedacht, sondern auch als "Schnittlauch" bezeichnet. Wie ein Polizeisprecher am Mittwoch erläuterte, sei der Ausspruch bei Polizeigegnern beliebt: Er stehe für "außen grün, innen hohl".

Der Vergleich werde in Bayern aber wohl nicht mehr lange funktionieren: Schließlich sind die neuen Polizeiuniformen im Freistaat blau. dpa/lby

Lesen Sie dazu auch

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.09.2017

Echt jetzt... ??
Wenn ich, und sicher nicht nur ich, jedem eine Beleidigungsklage aufgehalst hätte der mich von Berufswegen "beleidigt" hat, wären wohl auch mehrere sich im Staatsdienst befindliche Personen dabei.

Niemand muss sich Beleidigungen gefallen lassen. Weder Polizisten NOCH Privatpersonen.

Ich hoffe auf einen Richter der sich angesicht dieser Klage mit der Hand an den Kopf klatscht.

Falls das Gegenteil passiert, sollten sich bei einer Verurteilung nicht nur "Saftschupser(innen)", "Telekomiker(innen)", "Bodenkosmetiker(innen)", "Hausln", "Rechtsverdreher(erinnen) an das Urteil erinnern und gleich mal das Aktenzeichen notieren.