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Streitpunkte
20.02.2019

Über diese Punkte des Volksbegehrens wird heftig gestritten

Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" war erfolgreich. Über einige Punkte wird nun aber besonders gestritten.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Die Regierungsparteien zeigen sich beim Runden Tisch zwar kompromissbereit. Einige Forderungen des Volksbegehrens aber werden massiv kritisiert.

Das erfolgreiche Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ fordert eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in einer ganzen Reihe von Bestimmungen. Das sind die wichtigsten Knackpunkte:

Ökolandbau Der Freistaat Bayern soll sich verpflichten „zur dauerhaften Sicherung und Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna darauf hinzuwirken, deren Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, um einen weiteren Verlust von Biodiversität zu verhindern.“ Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden, bis 2030 mindestens 30 Prozent. Kritiker des Volksbegehrens halten das für nicht realisierbar, weil es an der Nachfrage nach Bio-Produkten fehle und man Landwirte nicht zum Ökolandbau zwingen könne. Die Befürworter setzen auf einen weiteren Bewusstseinswandel beim Verbraucher. Scheitern wird der Runde Tisch bei diesem Thema allerdings vermutlich nicht. Es handle sich, wie es aus den Reihen der Regierungsparteien heißt, schließlich „nur um Zielvorgaben.“

Grünlandbewirtschaftung Sehr konkrete und sehr umstrittene Verbote enthält der Gesetzentwurf des Volksbegehrens für die Bewirtschaftung von Grünland. So soll es künftig auf 10 Prozent der Grünlandflächen verboten sein, vor dem 15. Juni zu mähen. Und es soll generell verboten sein, Wiesen nach dem 15. März zu walzen. Kritiker halten dies für nicht praktikabel. Der Termin im März sei zu strikt, weil der Boden da vielerorts noch gefroren sei. Der Termin im Juni bringe für die Landwirte Ertragseinbußen, weil das Futter für die Tiere dann weniger eiweißreich sei. In den Reihen der Initiatoren des Volksbegehrens gibt es hier eine gewisse Bereitschaft zum Kompromiss.

Streuobstwiesen Sehr umstritten ist im Gesetzentwurf des Volksbegehrens auch die Bestimmung, Streuobstwiesen ab 2500 Quadratmetern Fläche und ab 50 Metern Abstand von Höfen zu gesetzlich geschützten Biotopen zu erklären. Dies könnte nach Ansicht von Kritikern dazu führen, dass Landwirte diese Streuobstwiesen auf längere Sicht nicht mehr bewirtschaften können, weil zum Beispiel alte Bäume nicht mehr durch neue ersetzt werden könnten.

Dauergrünland Vehementer Widerstand ist gegen die Forderung des Volksbegehrens zu erwarten, „arten- und strukturreiches Dauergrünland“ zum Biotop zu erklären. Diese Flächen, so sagen Kritiker, seien nur deshalb arten- und strukturreich, weil sie seit Generationen als Grünland bewirtschaftet werden. Hier zeichnet sich wie bei den Streuobstwiesen bisher kein Kompromiss ab.

Gewässerrandstreifen Der seit Jahren vorgetragenen Forderung von Naturschützern, die Landwirte zu verpflichten, entlang der Gewässer einen fünf Meter breiten Randstreifen nicht ackerbaulich zu nutzen, wollen die Regierungsparteien nun offenbar folgen. Das Prinzip der Freiwilligkeit habe sich hier nicht bewährt, heißt es jetzt auch bei CSU und Freien Wählern. Ein Problem müsse dabei aber noch gelöst werden. Sobald Gewässerrandstreifen gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen Landwirte, die ihren Grund dafür zur Verfügung stellen, nach EU-Recht nicht mehr finanziell unterstützt werden. Hier wird nach einem finanziellen Ausgleich gesucht.

Biotopverbund Um Geld, möglicherweise sogar um sehr viel Geld, geht es auch bei der Forderung des Volksbegehrens an den Freistaat, ein Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope zu schaffen, „das bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent Offenland und bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent Offenland der Landesfläche umfasst.“ Um dies tatsächlich flächendeckend in allen Landesteilen Bayerns zu erreichen, wären vielleicht sogar Enteignungen nicht ausgeschlossen, heißt es in der CSU.

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