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Umwelt
29.04.2019

Licht aus für den Artenschutz

Ab 23 Uhr sollen öffentliche Gebäude wie Schlösser, Rathäuser oder Kirchen – auf unserem Bild ist symbolhaft die Sankt-Lukas-Kirche in München zu sehen – künftig nicht mehr von außen beleuchtet werden.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Die Staatsregierung stellt einen Gesetzentwurf vor, der weit über das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hinausgeht. Welche konkreten Maßnahmen dort festgehalten sind

Nach dem Abschluss des Runden Tisches nimmt das geplante große Gesetzespaket für mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz in Bayern konkrete Gestalt an. In einem Gesetzentwurf und einem ergänzenden Antrag, der nun an die Regierungsfraktionen verschickt wurde, sind nach Darstellung der Staatskanzlei fast 50 Empfehlungen des Runden Tisches aufgegriffen worden. Diese sollten „zeitgleich mit dem Volksbegehren wirksam werden“, heißt es in einem erläuternden Schreiben der Staatsregierung.

Der Gesetzentwurf selbst sieht, ergänzend zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“, Änderungen in einer ganzen Reihe bestehender Gesetze vor, um für mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz zu sorgen. Den Gesetzentwurf des Volksbegehrens will die Koalition im Landtag unverändert annehmen – sie geht so einem Volksentscheid aus dem Weg. Damit wird das Bayerische Naturschutzgesetz an mehreren Punkten geändert. Beispielsweise werden Biotope besser vernetzt und Gewässerrandstreifen besser geschützt. Der Anteil des ökologischen Anbaus im Freistaat soll bis 2030 von zehn auf 30 Prozent steigen. Allerdings will die Koalition gewisse strittige Punkte entschärfen – und zwar im Konsens mit den Initiatoren und etwa dem Bauernverband, die darüber am Runden Tisch Einvernehmen erzielt hatten. Dazu soll das Naturschutzgesetz sofort wieder geändert und um einige weitere Bestimmungen ergänzt werden. Beispielsweise soll so geregelt werden, dass die Behörden bei den Fristen für das Walzen von Wiesen witterungsbedingte Ausnahmen genehmigen können – etwa wenn in bestimmten Regionen noch länger Schnee liegt. Dies war einer der umstrittensten Punkte des Volksbegehrens.

An anderen Stellen soll ergänzt werden, dass betroffene Grundbesitzer für neue Artenschutzmaßnahmen finanziell entschädigt werden sollen. Mit diesen Änderungen wolle man „Härten zulasten der Landwirtschaft abfedern und gleichzeitig fachliche Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzielen“, heißt es in dem Schreiben der Staatskanzlei.

Unter den zusätzlichen Artenschutzmaßnahmen, die sofort in dem „Versöhnungsgesetz“ geregelt werden sollen, ist etwa die Herausnahme von zehn Prozent des Staatswaldes aus der normalen Nutzung – dort soll ein Netzwerk aus „naturnahen Wäldern“ entstehen. Staatliche Gebäude sollen „angemessen begrünt oder bepflanzt werden“. Aber auch die „Lichtverschmutzung“ soll zum Schutz von Insekten eingedämmt werden: Für öffentliche Gebäude wie Schlösser, Rathäuser, Kirchen und Ämter soll „ab 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ein generelles Verbot der Fassadenbeleuchtung“ gelten, heißt es im Gesetzesentwurf.

Andere Punkte, die nicht oder noch nicht gesetzlich geregelt werden können, sollen per Landtagsbeschluss angestoßen oder vorangetrieben und stärker gefördert werden. Dazu gehören etwa die Einrichtung zusätzlicher Ökomodellregionen, mehr Bio-Produkte für Bayerns Kantinen, die Einführung neuer Lehrinhalte „zur Alltagskompetenz und Lebensökonomie“ an Bayerns Schulen und die geplante Halbierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2028.

Weil die Zeit drängt, wollen die Fraktionen von CSU und Freien Wählern am Dienstag in Sondersitzungen über das Paket beraten. Am 8. Mai ist der Artenschutz dann das Hauptthema der Landtagssitzung. (dpa)

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