Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Prozess in Augsburg: Ursula Herrmann: Das letzte Gefecht um die Schuld

Prozess in Augsburg
08.01.2010

Ursula Herrmann: Das letzte Gefecht um die Schuld

Im Prozess um die Entführung der Schülerin Ursula Herrmann vom Ammersee geht es jetzt um einen Ex-Polizisten, der jahrelang Hauptverdächtiger war. Von Holger Sabinsky

Im Prozess um die Entführung der Schülerin Ursula Hermann vom Ammersee geht es jetzt um einen Ex-Polizisten, der jahrelang Hauptverdächtiger war.

Für den Angeklagten Werner M. geht es im neuen Jahr um alles. Noch 2010 wird das Augsburger Schwurgericht sein Urteil fällen: Hat der bärtige Hüne die zehnjährige Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee entführt und getötet? Oder war er es nicht?

Falls der 59-Jährige freigesprochen werden sollte, bliebe die Frage: Wer war es dann? Ungezählte Menschen sind in den 28 Jahren der Ermittlungen in Verdacht geraten. Am Ende blieben für die Strafverfolger zwei Hauptverdächtige: zum einen eben Werner M., der im Mai 2008 festgenommen worden war und angeklagt wurde. Der andere ist Harald W., ein vorzeitig pensionierter Polizist aus München, gegen den fünf Jahre lang als Hauptverdächtigen ermittelt wurde.

Im Augsburger Prozess steht der Ex-Polizist für die nächsten Wochen im Mittelpunkt. Werner M.s Verteidiger sieht W. als "Alternativtäter" und wird alles daran setzen, Indizien für eine Täterschaft des früheren Polizeibeamten zu finden. Das würde zugleich Zweifel an der Schuld seines Mandanten schüren. Und wenn Zweifel bleiben, könnte das Gericht Werner M. nicht wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge verurteilen.

Was es für Verteidiger Rubach leichter und für das Gericht schwerer macht, ist die Tatsache, dass der Ex-Polizist Harald W. 1995 gestorben ist. Er trank sich zu Tode. Im Jahr 1974 hatte W. im Dienst einen Bauchdurchschuss erlitten und musste mehrfach operiert werden.

Lesen Sie dazu auch

Warum geriet der Ex-Polizist überhaupt ins Visier der Ermittler?

Harald W. diente einem Zahnarzt als Jagdhelfer. Dessen Revier befand sich im Waldgebiet "Weingarten" zwischen Schondorf und Eching, wo Ursula verschleppt wurde. W. konnte sich dort frei bewegen und kannte sich gut aus.

Ein Zeuge behauptete, er habe W.s grünen Ford Transit am Tag der Entführung in der Nähe des Tatorts gesehen.

W. besaß einen Jagdhund - in der Kiste, in der Ursula Herrmann lebendig begraben worden war, hat man neben Menschen- auch Tierhaare gefunden.

Was die Staatsanwaltschaft als Indiz gegen Werner M. wertet, trifft auch auf Harald W. zu: Er ist Elektriker und war zudem in einer Fernmeldehundertschaft der Polizei ausgebildet worden.

Die Ermittler waren damals der Ansicht, dass ihr Ex-Kollege von der Persönlichkeitsstruktur her in der Lage zu einem solchen Verbrechen gewesen wäre. W. und sein Streifenpartner waren berüchtigt dafür, dass sie immer wieder Obdachlose schwer misshandelten, W. wurde dafür sogar zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. W. soll zu einem unsteten Lebenswandel mit ständig wechselnden Freundinnen geneigt haben.

Die Witwe des Ex-Polizisten zeichnete gestern ein völlig anderes Bild von ihrem Mann. Er sei liebevoll und ausgeglichen gewesen, habe gut mit Kindern und Hunden umgehen können. "Ich habe mit der Entführung nichts zu tun, mein Mann auch nicht", sagte sie. Unter den "ungerechten Beschuldigungen" hätten sie und ihr Mann schwer gelitten. 1984 war das Reihenhaus der Familie durchsucht worden.

Wer war Harald W.? Das herauszufinden ist keine einfache Aufgabe für das Schwurgericht unter Vorsitz von Wolfgang Rothermel. Für kommenden Dienstag sind als Zeugen der Bruder des Ex-Polizisten und dessen beste Freunde geladen.

Die Verteidigung hat auch beim Hauptindiz gegen ihren Mandanten, einem Tonbandgerät Grundig TK 248, noch nicht aufgegeben. Eine Gutachterin des Landeskriminalamts hatte es als "wahrscheinlich" bezeichnet, dass der bei Werner M. gefundene Apparat für die Erpresseranrufe verwendet worden ist. Die Verteidiger haben nun ein neues Gutachten zu dem Gerät beantragt. Holger Sabinsky

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.