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Prozess
07.04.2010

Ursula Herrmann: Verteidiger legt Revision ein

Ursula Herrmann.
Foto: dpa

Werner Mazurek wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Augsburger Schwurgericht ist überzeugt: Er hat 1981 die kleine Ursula Herrmann entführt, in eine Kiste gesperrt und so getötet. Doch der Verurteilte will das Urteil nicht akzeptieren. Von Holger Sabinsky

Werner Mazurek wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Augsburger Schwurgericht ist überzeugt: Er hat im Jahr 1981 die kleine Ursula Herrmann entführt, in eine Kiste gesperrt und so getötet. Doch der Verurteilte will das Urteil nicht akzeptieren.

Seine Verteidiger Walter Rubach und Wilhelm Seitz haben nun Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt.

Mazurek hält Kronzeugen für unglaubwürdig

Nun warten die Anwälte die schriftliche Urteilsbegründung ab. Das Gericht hat dafür vier Monate Zeit. Anschließend müssen die Verteidiger ihre Revision begründen. Mazurek (59) hadert heftig mit der Gerichtsentscheidung. Er betrachtet sich als ungerecht behandelt.

Den Kronzeugen des Gerichts, seinen früheren Kumpel, hält er für unglaubwürdig. Der Mann hatte einst gestanden, in Mazureks Auftrag das Loch für Ursulas Verlies gegraben zu haben.

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Verteidiger Rubach berichtet, dass er nach dem Urteil praktisch täglich Briefe bekomme, in denen Menschen andeuten, sie würden den wahren Täter kennen. Wie berichtet, waren nach der Entscheidung Zweifel geäußert worden. Selbst die Familie der getöteten Schülerin ist nicht überzeugt davon, dass Werner Mazurek der Entführer ihrer Tochter ist.

Verurteilter bleibt im Gefängnis

Bis auf Weiteres bleibt der Verurteilte im Augsburger Gefängnis. Wenn die Entscheidung des Augsburger Landgerichts in Karlsruhe Bestand haben sollte, könnte Mazurek in ein Gefängnis nach Norddeutschland verlegt werden. Holger Sabinsky

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