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Urteil
15.12.2017

Kuhglocken dürfen weiter läuten

Prozesse um den Lärm von Kuhglockengeläut machen in Bayern immer wieder Schlagzeilen.
Foto: Matthias Balk, dpa

Ein Unternehmer klagt wegen des Lärms. Er scheitert. Doch der Streit ist damit nicht zu Ende

Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen (Landkreis Miesbach) unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen.

Die Klage scheiterte vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe nur auf einer Hälfte der Weide, die weiter von seinem Haus entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II.

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Aktenzeichen 12 O 1303/17). Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht aber noch nicht fest.

Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für großes Aufsehen. Im aktuellen Fall hatte der Unternehmer das idyllisch gelegene Haus in einem Ortsteil von Holzkirchen vor rund vier Jahren gekauft. Etwa ein Jahr später pachtete die Landwirtin die Weide vor seinem Grundstück und ließ dort fünf bis sieben Kühe grasen.

Sie zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten“, sagte sie. Die Klägerseite konnte das Verhalten der Landwirtin nicht nachvollziehen. Der Unternehmer hatte ihr angeboten, die Kühe kostenlos mit GPS-Sendern auszustatten. Dass das Angebot ausgeschlagen wurde, bezeichnete der Anwalt des Paares als „irrational“. Vielleicht liege es an der „prekären Bildungssituation der am Verfahren beteiligten bayerischen Landbevölkerung“, sagte er. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

15.12.2017

Der Gestank und die Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen sind das eine. Wir leben hier auf dem Land und da ist das halt so! Aber müssen Kuhglocken auf einer eingezäunten Weide sein? Oben auf einer Alm ist das was anderes, da muss man die Kühe wiederfinden. Aber auf einer Weide? Und bei den Kirchenglocken ist es ähnlich. Muss die ganze Nacht durch jede Viertelstunde die Kirchenglocke läuten? Reicht es in der Nacht nicht, wenn zur vollen Stunde geläutet wird? Viele Bayern sind da extrem bockbeinig, Motto: Des war scho immer so!!

15.12.2017

Das sehe ich auch so. Auf einer dorfnahen eingezäunten Weide ist Kuhglockengebimmel einfach nur Lärmbelästigung.

Und evtl. sogar Tierquälerei. Oder glaubt jemand, dass den Kühen der Lärm angenehm ist.

Ich würde es mal über die Schiene versuchen. Denn eine sinnlose Beeinträchtigung der Lebensqualität der Kuh ist sicher nicht statthaft. Vermutlich kommt man über Tierschutz eher durch als über Menschenschutz. ^^

15.12.2017
Wenn der Her Unternemer aufs Lant zieht, wo lt. Meinung seines Anwaltes nur unterbelichtete Leute leben, dann muss man sich schon frahgen warum der gebildete Grossstedtler sich genau dorthin begibt, wo nur dumme Bauern jenseits der zifilisation Leben......mmmmh.....bitte entschuldigen Sie eventuele Rechtschreibfehler, aber ich lebe auf dem LANT......
15.12.2017

Das ist nicht zu übersehen/überlesen wo Sie herkommen.