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  3. Pflege in Bayern: Urteil: Warum das Pflege-Volksbegehren gescheitert ist

Pflege in Bayern
16.07.2019

Urteil: Warum das Pflege-Volksbegehren gescheitert ist

Pflege auf der Intensivstation eines Krankenhauses: Das Pflege-Volksbegehren forderte mehr Personal.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Pflege-Volksbegehren gestoppt. Was die Initiatoren forderten und welche vergleichbaren Fälle es gibt.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Pflege-Volksbegehren für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" hatten nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal in Krankenhäusern.

Doch das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren zunächst für rechtlich nicht zulässig erklärt und den Verfassungsrichtern in München zur Entscheidung vorgelegt. Diese hatten in einer mündlichen Verhandlung noch einmal die Argumente beider Seiten angehört. Alle Informationen zur heutigen Entscheidung finden Sie hier:

Was forderten die Initiatoren des Volksbegehrens?

Zunächst zielt die Gesetzesänderung, die durch das Volksbegehren ermöglicht werden soll, auf Bayerns Krankenhäuser ab. Die Initiatoren sprechen von rund 12.000 Pflegestellen, die im Freistaat fehlen. Durch die fehlenden Stellen sei das Pflegepersonal überbelastet und die Patienten könnten nicht ausreichend versorgt werden. Deshalb fordern die Organisatoren des Volksbegehrens einen festen Personal-Patienten-Schlüssel.

Beispielsweise sieht der Gesetzesentwurf für Intensivstationen vor, das ein Pflegepersonal während einer Schicht zwischen einem und drei Patienten betreut - je nach Versorgungsbedarf der Patienten. Für Nachtschichten fordern die Initiatoren, dass die Anzahl der Pflegefachpersonen in der Erwachsenenpflege mindestens mit einem Verhältnis 1:15 besetzt werden. In der Kinderpflege sollte es mindestens 1:10 betragen. Darüber hinaus soll die Krankenhausreinigung verbessert werden. Dafür müsse das Reinigungspersonal besser geschult werden.

Was entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof?

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Pflege-Volksbegehren für unzulässig erklärt. Die gesetzlichen Vorgaben seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, am Dienstag. Die Initiatoren des Volksbegehrens "Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern" sind enttäuscht von der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.

"Enttäuschung ist schon da", sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg, am Dienstag. Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag kann sich Weinberg zunächst nicht vorstellen. "Ich glaube, wir sind da am Ende der Fahnenstange, aber nicht am Ende der Auseinandersetzung."

Mitinitiator Ulrich Meyer sagte: "Das ist eine schlechte Nachricht für alle Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in der Pflege". Statt um Gesundheit, menschenwürdige Pflege und erträgliche Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern stünden Paragrafen und die Gewinne der Krankenhauskonzerne im Mittelpunkt. Meyer sagte, er gehe davon aus, dass das Thema eine große Rolle bei der Kommunalwahl 2020 spielen werde.

Weshalb hat das Innenministerium das Pflege-Volksbegehren bislang für unzulässig erklärt?

Das Volksbegehren wurde dem Bayerischen Innenministerium vorgelegt. Das sagt jedoch, es habe keine Befugnis zur Regelung des Pflegepersonals in Krankenhäusern. Einzig der Bund könne über eine solche Regelung entscheiden und eine Untergrenze für Pflegepersonal in Krankenhäuser gelte bereits. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dem Innenministerium Recht gegeben.

Gibt es ähnliche vergleichbare Volksbegehren?

In Hamburg stoppte das Hamburger Verfassunggericht ein ähnliches Volksbegehren. Die Richter entschieden, dass die Forderung von mehr Pflegepersonal und mehr Reinigungspersonal in der Verknüpfung für ein Volksbegehren nicht zulässig sei. Außerdem entschieden die Richter, dass lediglich der Bund über das Personal in Krankenhäusern entscheiden dürfe und nicht das Bundesland. (mit dpa)

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