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Urteil in Aschaffenburg
13.06.2016

Psychisch kranke Mutter ersticht ihr Baby: Gericht ordnet Psychiatrie an

Aschaffenburg: Eine psychisch kranke Mutter, die ihr Baby erstochen hat, kommt in psychiatrische Behandlung. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg am Freitag entschieden.
Foto: David Ebener/Archiv (dpa)

Das Landgericht Aschaffenburg hat entschieden: Eine Frau, die ihr Baby erstochen hat, kommt in psychiatrische Behandlung.

Eine psychisch kranke Mutter, die ihr Baby erstochen hat, kommt in psychiatrische Behandlung. Dies hat das Landgericht Aschaffenburg am Freitag entschieden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 38-Jährige im September 2015 mit einem Küchenmesser mehrfach auf ihren zwei Monate alten Sohn eingestochen hat, während er in seinem Kinderbett schlief. Anschließend versuchte sie, sich mit dem Messer selbst zu töten. Das Landgericht Aschaffenburg erklärte die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung für schuldunfähig.

Aschaffenburg: Babymörderin leidet unter Depression und Psychose

Sie wurde nun unter Aufsicht gestellt und muss sich spätestens am Montag in ein festgelegtes psychiatrisches Krankenhaus einweisen lassen. Tut sie das nicht oder bricht sie die Behandlung dort ab, wird sie zwangseingewiesen. Schon die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hatte die Frau für schuldunfähig gehalten, weil sie an einer krankhaften seelischen Störung leide. Wegen einer schweren Depression mit Symptomen einer Psychose habe sie sich zum Tatzeitpunkt nicht selbst steuern können.

In Aschaffenburg hat das Landgericht ein Urteil gefällt: Die Mutter, die ihr zwei Monate altes Baby erstach, wird nun in die Psychiatrie eingewiesen.
Foto: Daniel Karmann

Mutter in Aschaffenburg ersticht eigenes Baby: "Es tut mir Leid"

Ein Sachverständiger hatte im Prozess in Aschaffenburg ausgesagt, dass die Erkrankung der 38-Jährigen therapiert, aber nicht geheilt werden könne. Sie selbst hatte die Tat gestanden. "Es tut mir leid, dass ich nicht verhindern konnte, was passiert ist", sagte sie vor Gericht.

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