Verfahren um Kirchenasyl: Flüchtling illegal oder geduldet?
Der Fall eines Flüchtling aus Nigeria, der in Freising Kirchenasyl bekam, beschäftigt diesen Donnerstag das Oberlandesgericht München.
Das Gericht muss über ein Urteil des Amtsgerichts Freising befinden, das den Mann vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Denn nach ihrer Auffassung gibt es im deutschen Recht das Kirchenasyl nicht.
"Wir wollen grundsätzlich die Frage geklärt haben, ob das ein illegaler Aufenthalt ist oder nicht", sagte Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut. Dazu wolle die Anklagebehörde eine obergerichtliche Entscheidung herbeiführen. Aus diesem Grunde handele es sich um eine Sprungrevision direkt zum Oberlandesgericht. Die Anklage vertritt dort die Generalstaatsanwaltschaft.
Der Flüchtling war aus Italien nach Deutschland gekommen und sollte laut Anordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dorthin abgeschoben werden. Er bekam dann von Mitte Juli bis Mitte Oktober 2016 Kirchenasyl in der Pfarrei St. Jakob in Freising. Der Pfarrer meldete dies sofort der Ausländerbehörde und dem BAMF.
Daraufhin verzichteten die Behörden auf den Vollzug der Abschiebung. Das Vorgehen entspricht der Vereinbarung des BAMF mit der katholischen und evangelischen Kirche. (dpa)
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