Verfassungsrichter stoppen Pflege-Volksbegehren in Bayern
Plus Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält das Volksbegehren in Sachen Pflege für unzulässig. Die Initiatoren reagieren enttäuscht, wollen aber weiter kämpfen.
Der Zustand des deutschen Gesundheitswesens sorgt seit Jahren für Schlagzeilen. Dauerbrenner ist der Komplex Pflege: Deutschlandweit fehlen mindestens 50.000 Pflegekräfte, weshalb Gesundheitsminister Jens Spahn vor wenigen Tagen nicht nur 14 Euro Mindestlohn forderte, sondern auch eine Kooperation mit der Republik Kosovo unterzeichnete, um ausländische Fachkräfte leichter ins Land holen zu können.
Zudem gelten seit diesem Jahr in Krankenhausbereichen wie Nachtdienst oder Intensivstation sogenannte „Personaluntergrenzen“ im Pflegebereich, die Krankenhäuser und Krankenkassen selbst festlegen konnten.
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