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  3. Höfen-Prozess: Verteidigung fordert mehr als 13 Jahre Haft für doppelten Raubmord

Höfen-Prozess
02.10.2018

Verteidigung fordert mehr als 13 Jahre Haft für doppelten Raubmord

Drei Männer und eine Frau aus Polen stehen wegen des Raubmords in Höfen vor Gericht.
Foto: Andreas Gebert, dpa (Archiv)

Bei einem Raubüberfall in einem Weiler sterben zwei Menschen. Vier Angeklagte stehen wegen des Falls aktuell vor Gericht.

Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf hat die Verteidigung jegliche Tötungsabsichten der vier Angeklagten zurückgewiesen. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte übereinstimmend am Dienstag vor dem Landgericht München II in ihren Plädoyers. Vielmehr gehe es unter anderem um schweren Raub mit Todesfolge und schweren Raub mit schwerer Körperverletzung. "Die ganze Tat ist aus dem Ruder gelaufen", sagte einer der Verteidiger und forderte eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten für seinen Mandanten. 

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten - drei Männern und einer Frau aus Polen - Mord beziehungsweise versuchten Mord, schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Ihre Forderung: Lebenslange Haft eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für die Männer. Bei dem Hauptangeklagten sprach sie sich zudem für eine anschließende Sicherungsverwahrung aus. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit. Die Richter wollen am kommenden Montag urteilen.

Drei Männer vollgepumpt mit Drogen

Die Frau, die als Pflegerin in dem Weiler im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes heckte sie demnach mit ihrem Bruder, ihrem Sohn und einem Bekannten den Raubüberfall auf die wohlhabende Witwe aus. Bei dem Überfall im Februar 2017 starben eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und ein 81-jähriger Bekannter, die Witwe überlebte schwer verletzt.

Die drei Männer seien bei dem Einbruch in das Haus mit Drogen "vollgepumpt" gewesen, erklärten ihre Verteidiger am Dienstag. In diesem Zustand sei es teilweise zu Halluzinationen gekommen - das Handeln und Denken der Beschuldigten sei stark eingeschränkt gewesen. Eine vorsätzliche Tötungsabsicht müsse daher ausgeschlossen werden. 

In ihrem Schlusswort entschuldigten sich die drei Männer bei der Überlebenden und den Hinterbliebenen der Opfer. Die beschuldigte Pflegerin verzichtete auf ein längeres Schlusswort. Sie habe Vertrauen missbraucht, das andere in sie gesetzt hätten, erklärten die Anwälte der Frau und plädierten für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Die Freiheitsstrafe dürfe nicht mehr als vier Jahre betragen. (dpa)

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