Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Krise: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot des AfD-Landesparteitags

Corona-Krise
20.11.2020

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot des AfD-Landesparteitags

Die AfD darf ihren Parteitag nicht wie geplant abhalten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in dem Ereignis eine große Gefahr für die weitere Ausbreitung des Coronavirus.
Foto: Daniel Karmann, dpa

Wegen der drastisch gestiegenen Corona-Zahlen darf ein Parteitag der AfD am Samstag nicht wie geplant stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot des für diesen Samstag geplanten Landesparteitags der AfD bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag in München mit. Das AfD-Parteitreffen im mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern kann damit wegen der Corona-Krise nicht stattfinden.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof begründet Parteitagsverbot: Schutz von Leben geht vor

Zur Begründung führte der zuständige Senat unter anderem aus, es sei offen und bedürfe einer eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren, ob die AfD einen Anspruch auf eine Ausnahmeerlaubnis für den Parteitag habe. "Bei der deshalb im Eilverfahren notwendigen Folgenabwägung überwiege das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Nach dem Urteil sind für die AfD keine ordentlichen Rechtsmittel mehr möglich.

Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen Corona-Zahlen widerrief die Behörde eine Genehmigung vom 15. September. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung geklagt und auf die frühere Erlaubnis sowie auf ein Hygienekonzept verwiesen, nach dem die Parteiversammlung parallel in einer Halle und einem Zelt durchgeführt werden sollte. Das Verwaltungsgericht Ansbach allerdings bestätigte das Verbot, das nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weiter standhielt.

Gericht fürchtet weitere Ausbreitung des Coronavirus durch den AfD-Parteitag

Der Senat verwies darauf, dass mit einem großen Infektionsrisiko und einer anschließenden räumlichen Verbreitung von Infektionen in ganz Bayern zu rechnen wäre, wenn der Parteitag wie geplant in den vorgesehenen Räumen abgehalten würde. Ähnlich hatte zuvor auch ein Sprecher des Ansbacher Verwaltungsgerichtes argumentiert. 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

"Selbstverständlich hatte der Landesvorstand mögliche Infektionsrisiken durch ein mit dem Landratsamt abgestimmtes und entwickeltes Hygienekonzept berücksichtigt. Darauf fußte auch die ursprüngliche Genehmigung", sagte Gerd Mannes, stellvertretender Vorsitzender des AfD-Landesverbandes. Die Begründung des Gerichtes gelte für das Eilverfahren, nicht aber für das Hauptsacheverfahren.

"Der Landesvorstand wird sich kurzfristig zur weiteren Vorgehensweise beraten und entsprechend seine Beschlüsse kommunizieren", kündigte Mannes an. Zunächst wolle man die Mitglieder über den Ausfall des Parteitages informieren.  (dpa/lby)

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

20.11.2020

Wäre es eine andere Partei wäre der Landesparteitag sicherlich nicht verboten worden

20.11.2020

Die anderen Parteien haben meines Wissens ihre Präsenzparteitage abgesagt und beispielsweise Videoparteitage gemacht.

Ihre Aussage passt gut zu der AFD-Methode, sich als Opfer darzustellen. In Wirklichkeit ist die AFD Täter handelt gerade bei den Corona-Demos der letzten Wochen vorsätzlich gesundheitsschädigend.

Raimund Kamm

20.11.2020

Ja die AfD macht etwas, obwohl sie weiss das es nicht geht. Nur um sich alsOpfer darstellen zu können. Um dazu erkennen braucht man kein Querdenker sein. Oder vielleicht gerade nicht.
Google wie und wann die anderen Parteitag abgehalten wurde.
Gesetze gelten auch für die AfD.

21.11.2020

Es geht hier nicht um die AFD-Methode sondern um das Messen mit zweierlei Maßstäben.
Vorsätzlich gesundheitsschädigend sind die, die trotz besseren Wissens (nur bei einigen) z.B. Schulen und Kitas offen lassen. Aber gut, das wäre ein anderes Thema.

21.11.2020

Sie haben behauptet, dass wenn es eine andere Partei gewesen wäre ... jetzt sind es Schulen und Kitas.

Die AfD ist einfach nur unfähig. Die Grünen bekommen einen Bundesparteitag gerade online hin .... halt wirklich die Partei von Gestrigen.

29.11.2020

Nicht aufregen, wir werden nur geführt und alles ist zu unserem vollsten Wohle.