Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Passionsspiele: Viagogo darf nicht mit "ausverkauft" für Passion in Oberammergau werben

Passionsspiele
25.07.2019

Viagogo darf nicht mit "ausverkauft" für Passion in Oberammergau werben

Am 16. Mai 2020 findet die Premiere der Oberammergauer Passionsspiele statt. Im Vorfeld gibt es Ärger mit der Ticketplattform Viagogo.
Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

Immer wieder gibt es Ärger mit der Ticketplattform Viagogo - diesmal trifft es die Passionsspiele in Oberammergau. Die hatten nun aber vor Gericht Erfolg.

Erfolg für die Passionsspiele Oberammergau: Die Internetplattform Viagogo darf den Zweitverkauf von Tickets für die berühmten Passionsspiele nicht mehr mit Hinweisen wie "ausverkauft" oder "nur noch wenige Tickets verfügbar" bewerben. Das Oberlandesgericht München gab am Donnerstag in zweiter Instanz den Passionsspielen recht, die dagegen geklagt hatten. Derartige Angaben seien irreführend, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller. 

Auch Aussagen wie "die günstigsten Tickets sind schon fast alle weg" oder "weniger als ein Prozent der Karten für diese Veranstaltung sind noch übrig" suggerierten Interessenten, dass sie rasch bestellen müssten, wenn sie ein Ticket ergattern wollten. Tatsächlich aber sage der Hinweis auf der Plattform nichts aus über die für die Passionsspiele insgesamt verfügbaren Karten. Zudem verfüge Viagogo nicht über fixe Kontingente, die ausverkauft sein könnten. 

Auf Viagogo kosten Karten für die Passionsspiele Oberammergau bis zu 300 Euro

Vielmehr stellt Viagogo für Tickets - auch für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Theateraufführungen - nur die Plattform zur Verfügung, auf der Dritte Karten anbieten können. Das Angebot kann also täglich wechseln. Auf Viagogo kosten die Passionsspiel-Karten teilweise mehr als 200 oder auch knapp 300 Euro. Direkt über die Passionsspiele zahlen Kunden für Einzelkarten zwischen 30 und 180 Euro. 

Oberammergau wehrte sich auch gegen den Verkauf von besonders begehrten Karten für die Premiere am 16. Mai 2020. Dafür sind im freien Handel gar keine Tickets zu haben; die Plätze sind Ehrengästen oder Dorfbewohnern vorbehalten. Dennoch darf Viagogo die Karten weiter anbieten, entschied das Gericht. Premierengäste, die selbst nicht kommen wollen, könnten ihre Plätze über die Plattform anbieten.

Auch teure Ehrenkarten im Angebot - die gibt es aber noch gar nicht

Der Anwalt der Oberammergauer, Peter Endres, argumentierte hingegen, der Kunde erwarte, dass er die Tickets bei einem Kauf auch erhalte. "Tatsächlich kann der Anbieter diese Tickets, weil sie nicht im Verkehr sind, nicht schicken." Denn die Ehrenkarten werden erst kurz vor der Passion versandt. Viagogo bot auch am Donnerstag vier Karten für die Premiere an, zwei für 1321 Euro und zwei für 1586 Euro. 

Das Landgericht München I hatte der Plattform bereits vor Monaten in erster Instanz untersagt, mit Aussagen wie "ausverkauft" für den Ticketverkauf zu werden. Damals konnten Einzelkarten für bestimmte Aufführungen gar nicht vergriffen sein, weil der entsprechende Vorverkauf noch nicht begonnen hatte. 

Das Gericht hatte damals bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld angedroht. Endres sagte, hier müsse nun das Landgericht entscheiden, ob und in welcher Höhe Viagogo zahlen müsse. "Wir hoffen, dass das Gericht ein signifikantes Ordnungsgeld verhängt." Insgesamt wertete er die Entscheidung als "wirklich wichtigen Sieg."

Die Passionsspiele gehen auf das Jahr 1633 zurück. Damals gelobten die Oberammergauer, alle zehn Jahre das Schauspiel vom Leiden, Sterben und der Auferstehung Christi aufzuführen, wenn niemand mehr an der Pest sterben sollte. Zur 42. Auflage im nächsten Jahr werden bei gut 100 Aufführungen knapp eine halbe Million Zuschauer erwartet. (dpa)

Lesen Sie zu den Passionsspielen Oberammergau auch das Interview mit Intendant Christian Stückl aus unserem Archiv.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.