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  3. Prozess um IS-Sklavin: Viele Widersprüche im Prozess um verdurstetes Jesidenmädchen

Prozess um IS-Sklavin
21.08.2019

Viele Widersprüche im Prozess um verdurstetes Jesidenmädchen

Der Angeklagten aus Niedersachsen wird unter anderem vorgeworfen, ein fünf Jahre altes Mädchen als Sklavin gehalten und verdursten lassen zu haben.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Im Prozess um ein jesidisches Mädchen, das im Irak in praller Sonne verdurstet sein soll, war am Mittwoch die Mutter als Zeugin geladen. Ihre Aussage ist aber wirr.

Im irakischen Falludscha soll Jennifer W. tatenlos zugesehen haben, wie ein Mann der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ein jesidisches Sklavenmädchen verdursten ließ. Mord durch Unterlassen und Kriegsverbrechen wirft die Bundesanwaltschaft der 28-jährigen Deutschen vor und stuft sie als IS-Rückkehrerin ein.

Prozess um verdurstetes Jesidenmädchen: Mutter sagt in München aus

Wichtigste Zeugin der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) München: die mutmaßliche Mutter des getöteten Mädchens, die auch Nebenklägerin ist. Mitte Juli hatte sie das Martyrium der Fünfjährigen 2015 geschildert, die stundenlang ohne Wasser in der prallen Sonne ausharren musste. Am Mittwoch wurde die Zeugin erneut vor Gericht vernommen - und verstrickte sich wie schon zuvor in viele Widersprüche. 

"Ich weiß es nicht", so eine häufige Antwort der 47-Jährigen auf die Fragen des Verteidigers Ali Aydin. "Ich habe sowieso alles vergessen." Wie sie nach ihrer Flucht vor dem IS vom Irak nach Deutschland kam, wer sie dort empfangen hat und was vor Prozessbeginn im Frühling geschah - die von einer Dolmetscherin übersetzten Auskünfte der Jesidin waren oft wirr.

Vorwurf: Iraker habe jesidisches Sklavenmädchen bei großer Hitze verdursten lassen

Als die Widersprüche zu groß wurden, unterbrach der Vorsitzende Richter die Verhandlung und bat die Rechtsanwältin, mit ihrer Mandantin zu reden. Anschließend erzählte diese mehr. "Ich habe Angst gehabt", erklärte die 47-Jährige ihr Verhalten. Sie habe keine Probleme machen wollen.  

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war die aus Niedersachsen stammende Angeklagte damals mit einem Iraker verheiratet, der Mutter und Tochter als Sklaven hielt. So soll sie laut Anklage dabei zugesehen haben, wie ihr irakischer Ehemann das Kind im Jahr 2015 bei praller Sonne und großer Hitze im Hof an einem Fenstergitter festband und verdursten ließ. (dpa/lby)

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