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Haiti-Prozess in Landshut
23.01.2012

Viereinhalb Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Landshuter Landgericht einen 58-Jährigen am Montag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Foto: Armin Weigel/dpa

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Landshuter Landgericht einen 58-Jährigen am Montag zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte sich in vier Fällen an einem Buben vergangen. Die Taten ereigneten sich unter dem Deckmantel einer Hilfsorganisation. Im Unterschied zur Staatsanwaltschaft ging die Strafkammer aber nicht davon aus, dass der Verein speziell zu diesem Zweck gegründet wurde. Der Berliner hatte den Missbrauch zuvor gestanden.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer fünf Jahre und acht Monate Haft. "Die Taten des Angeklagten wiegen schwer", sagte Staatsanwalt Markus Nikol. Der Angeklagte habe den Hilfsverein auch gegründet, um Kontakte zu Kindern herzustellen und seine pädophilen Neigungen auszuleben. Er habe sich das Vertrauen der Kinder erschlichen, um sie dann zu missbrauchen. Die Verteidigung forderte, eine Haftstrafe von fünf Jahren nicht zu überschreiten. Der Verurteilte sagte: "Der Verein hatte nicht den Zweck, irgendwelche illegalen Sachen zu machen." Der sexuelle Missbrauch sei nicht geplant gewesen. Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Die Kammer stützte sich vor allem auf die Aussagen des Missbrauchsopfers, das nach Einschätzung von Sachverständigen bei den Taten jünger als 14 Jahre war - und damit noch ein Kind. Das Straßenkind konnte sein genaues Alter jedoch nicht sagen. Der Verurteilte wurde im Februar 2011 gemeinsam mit einem Komplizen und dem Buben am Flughafen München geschnappt. Da die Landshuter Justiz für Straftaten am Airport zuständig ist, wurde der Fall in der niederbayerischen Stadt verhandelt.

Der Junge ist bei einer Pflegefamilie in Deutschland untergebracht. Er sei nicht verschleppt worden, sondern habe sich in der Bundesrepublik ein besseres Leben erhofft, betonte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler.

Weil er das Kind mit falschem Pass nach Deutschland gebracht hatte, sprach das Gericht den 58-Jährigen auch wegen versuchter Einschleusung von Ausländern schuldig. Vom anfänglichen Vorwurf des Menschenhandels sah die Kammer ab, da der Mann den Buben in Deutschland nicht wirtschaftlich habe ausbeuten wollen. Außerdem verurteilte die Richter den Mann auch wegen des Besitzes von jugendpornografischen Bilder.

Vor Gericht stand zunächst auch ein 27-jähriger Brasilianer. Er wurde zuvor schon zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Komplize versucht, gemeinsam mit dem 58-Jährigen das Kind mit einem erschlichenen brasilianischen Reisepass nach Deutschland einzuschleusen. dpa

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