Von Eichstätt zurück
Umstrittene „Einrichtung für Abschiebungshaft“ hat gestern den Betrieb aufgenommen
In der umstrittenen Eichstätter „Einrichtung für Abschiebungshaft“ werden seit gestern Asylsuchende untergebracht, die in Abschiebehaft müssen. 96 Plätze gibt es in der früheren Justizvollzugsanstalt, die in den vergangenen Monaten umgebaut wurde. Bislang waren Abschiebehäftlinge in Mühldorf untergebracht. Sie kommen nun nach und nach nach Eichstätt.
In die besondere Form der Haft kann beispielsweise der kommen, dessen Asylantrag abgelehnt, dessen Ausreisefrist abgelaufen ist und der sich der Abschiebung entzogen oder etwa der für ihn zuständigen Behörde den Wechsel seines Aufenthaltsortes nicht mitgeteilt hat. Stand gestern gab es nach Angaben des Justizministeriums in ganz Bayern 71 Abschiebehäftlinge.
Diese haben allerdings einen anderen Rechtsstatus als Strafgefangene. Im Gegensatz zu früher dürfen Abschiebehäftlinge nach gängiger Rechtsprechung deshalb nicht mehr in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Weshalb in Eichstätt umgebaut wurde. Wie eine Sprecherin des Justizministeriums mitteilt, hätten Häftlinge dort deutlich mehr Bewegungsfreiheit, bessere Freizeit-, Sport- und Kommunikationsmöglichkeiten. Es werde ihnen „größtmögliche Bewegungsfreiheit“ eingeräumt. Ein Einschluss erfolge „grundsätzlich“ nur zur Nachtzeit. Besuch sei im Vergleich zum Strafvollzug „großzügig“ gehandhabt. Die Gefangenen würden „engmaschig“ betreut.
Seitdem bekannt ist, dass das Abschiebegefängnis nach Eichstätt kommt, hat sich dort Widerstand dagegen organisiert. Seit Februar 2016 gibt es das „Aktionsbündnis gegen Abschiebehaft“. Es ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Verbänden, Parteien und Gruppen aus der Region. Es sieht sich einer „humanen Asylpolitik und menschenwürdigen Behandlung Geflüchteter“ verpflichtet und hat mehrfach gegen die Abschiebepraxis demonstriert. Auch gestern erneut mit einer Schweige-Aktion.
Das Bündnis kritisiert, dass „unschuldige Menschen kriminalisiert, unnötigen, psychisch stark belastenden Umständen ausgesetzt und ihnen die Menschenrechte auf politisches Asyl und Freiheit“ genommen würden. (AZ) "Kommentar
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