Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Tradition: Waffenrecht: Dürfen Trachtler bald kein Messer mehr tragen?

Tradition
28.05.2019

Waffenrecht: Dürfen Trachtler bald kein Messer mehr tragen?

Kunstvoll verziert mit Hirschhorngriff: ein Trachtenmesser.
Foto: dpa

Zur Lederhose gehört für Männer auch eine Klinge mit Hirschhorngriff. Doch nun könnte das Waffenrecht verschärft werden. Die Hüter des Brauchtums sind in Sorge.

Woran man den Möchtegern-Trachtler erkennt? Zum Beispiel am pinkfarbenen Modedirndl und an High Heels. Oder an der Lederhose mit Turnschuhen und Baseballkappe. Dagegen gibt es aber auch jene Dinge, die verdeutlichen, dass es ein Bayer ernst meint mit der Tradition. Ein Trachtenmesser mit Hirschhorngriff etwa, das in der Seitentasche der Krachledernen steckt. So ist es Brauch. Doch eine neue Gesetzesinitiative versetzt nun bayerische Traditionalisten in Aufruhr.

Die Länder Bremen und Niedersachsen haben im Bundesrat Anfang Mai einen Vorschlag zur Verschärfung des Waffenrechts eingebracht. Demnach könnten Landesregierungen per Verordnung für bestimmte Plätze, auf denen sich viele Menschen bewegen, ein absolutes Waffenverbot verhängen. Außerdem dürften Klingen demnach nur noch sechs Zentimeter lang sein statt bisher zwölf. Max Bertl, Vorsitzender des bayerischen Trachtenverbands, sagt: „Von einem drohenden Verbot aller Messer wären wir Trachtler extrem betroffen.“ Doch geht es den Trachtlern tatsächlich ans Messer?

Der Trachtenverband will für das Messer kämpfen

„Das Messer ist ein Bestandteil von Tracht und Tradition. Da gibt es nichts zu diskutieren“, stellt Bertl klar. „Und wir wollen, dass das Gesetz bleibt wie bisher.“ Bislang garantiert das Waffenrecht Ausnahmen für die Brauchtumspflege – das sieht auch die Gesetzesinitiative vor. Doch Bertl sagt, der Verband wolle rechtzeitig dafür kämpfen, dass eine unkomplizierte Ausnahmeregelung tatsächlich erhalten bleibt. Er fürchtet rechtliche Schikanen: „Dann bräuchten wir womöglich immer eine Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt. Und das entscheidet von Kreis zu Kreis unterschiedlich.“ Auch die Kürzung der maximalen Klingenlänge ärgert Bertl. „Das trifft ja schon Brotzeitmesser. Wir wollen nicht, dass ein unnützes Gesetz Probleme heraufbeschwört, die es nicht gibt.“ Trachtler gingen mit den Messern verantwortungsvoll um, sagt Bertl.

Früher waren die Messer Teil eines Fuhrmannsbestecks, heute sind sie kunstvolle Schaustücke. Für Bertl ist klar: „Wenn es im Sommer warm wird und ich mit der kurzen Lederhose rausgehe, dann ist das Messer mit dabei.“ Wie viel Veränderung der Gesetzentwurf bringen würde, bleibt unklar. „Veranstalter konnten bisher schon von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Messer verbieten“, erklärt Benjamin Castro vom Polizeipräsidium München. Sogar beim Schützen- und Trachtenumzug der Wiesn sind Hirschfänger nicht erlaubt.

Polizei: Bisher kein Angriff mit einem Trachtenmesser

Einen Angriff mit einem Trachtenmesser habe er bisher nicht miterlebt, sagt Castro. „Meistens sind es Alltagsgegenstände in Griffnähe. Bierflaschen oder auch mal ein Teppichmesser.“ Er stellt aber ganz grundsätzlich klar: „Ein Messer kann eine Waffe sein. Die Gefährlichkeit liegt in der Materie an sich.“ Wie oft Messer als Tatmittel missbraucht werden, darüber führt der Freistaat bislang keine Statistik. Die Innenministerkonferenz der Länder hat aber 2018 beschlossen, Messer als Tatmittel in die Polizeikriminalstatistik aufzunehmen.

Am Dienstag trug Bertl sein Anliegen in der Bayerischen Staatskanzlei vor, und fand bei Florian Herrmann (CSU) Zustimmung. „Was würde das bedeuten: kein Mehr an Sicherheit, dafür ein deutliches Mehr an Bürokratie und vor allem völlig ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber Traditionsvereinen. Das lehnen wir ab.“ Messerverbotszonen könnten bereits heute, nach geltendem Recht, festgelegt werden. Bürger, die Brauchtum pflegen, sollten nicht kriminalisiert werden. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesrat. Der Ausschuss für innere Angelegenheiten entscheidet am 5. September.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.06.2019

>> Die Länder Bremen und Niedersachsen haben im Bundesrat Anfang Mai einen Vorschlag zur Verschärfung des Waffenrechts eingebracht. Demnach könnten Landesregierungen per Verordnung für bestimmte Plätze, auf denen sich viele Menschen bewegen, ein absolutes Waffenverbot verhängen. Außerdem dürften Klingen demnach nur noch sechs Zentimeter lang sein statt bisher zwölf. <<

Man kann fast meinen, dass die rot-grün regierten Bundesländer Bremen und Niedersachsen politisch Andersdenkende kriminalisieren wollen. Einfach mal ein paar mutmaßliche CSU Wähler in den Knast bringen.

Seriöse Politik würde zuerst die Messerangriffe der letzten Jahre statistisch auswerten, die Ergebnisse demokratisch diskutieren und dann passende Maßnahmen in den parlamentarischen Prozess einbringen.

29.05.2019

Nur "herumdoktern" an Symptomen - wie immer halt.
Dem Volk muss Angst und Respekt eingeflößt werden!
Bald hat man Angst einen spitzen Kugelschreiber in der Tasche zu haben - um mal zu überspitzen?
Jahrzehnte ist bekannt, dass Deutschland ein Rückzugsort für die Mafia ist - und? Was passiert? Nahezu nichts? Wäre nicht der "Betriebsunfall" mit den Morden in Duisburg passiert - hätte man noch weniger gemacht.
Denn die Mafia-Jungs verhalten sich ruhig und gehen brav bürgerlichen Geschäften nach - so mit Geldwäsche etc. und da fällt so Manches für Viele ab - bei ca. 30 Milliarden Immobilienkauf im sicheren Deutschland mit Geld aus Drogen, Erpressung, Prostitution.
etc.
Also warum die Kreise stören, die dem Geldfluss so gut tun?

Aber den Trachtlern sein Messerle nehmen - das soll zeigen, wie die Staatsmacht für die Sicherheit der Bürger sorgt!
So sorgt auch die Sicherheitslobby für gutes Geschäft - denn der Bürger soll viel Geld für die Sicherheit seines Hauses ausgeben, während die organisierten Einbrecherbanden kaum Existenzprobleme haben.