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Verwandtenaffäre
20.12.2013

Waigel stellt CSU-Verhaltenskodex vor

Der ehemalige Bundesfinanzminister Dr. Theo Waigel (CSU) hat in der Folge der Verwandtenaffäre einen Verhaltenskodex für seine Partei erstellt.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Was darf ein Politiker? Und vor allem: Was darf er nicht? Nach der Verwandtenaffäre im Landtag hat Theo Waigel für die CSU nun einen "Verhaltenskodex" erarbeitet.

Was darf ein Politiker? Und vor allem: Was darf er nicht? Im Wirbel der Verwandtenaffäre im Landtag schien der dabei arg gebeutelten CSU die Beantwortung dieser Fragen im Frühjahr besonders drängend. So drängend, dass der Ehrenvorsitzende Theo Waigel dazu auserkoren wurde, einen „CSU-Verhaltenskodex“ aufzustellen.

Nun hat Waigel die Früchte seiner Arbeit auf sechs Seiten zusammengefasst und an CSU-Mandatsträger zur Diskussion versandt. „Es geht im Kern darum, Transparenz zu schaffen und Offenheit zu geben“, erklärt Waigel dieser Zeitung. Denn alle, die an der „res publica“ beteiligt sind, seien Rechenschaft schuldig: dem Staat, den Parteien, den Bürgern.

Waigel formuliert fünf Verhaltensregeln

In dem Kodex formuliert Waigel – in Anlehnung an bereits 1986 formulierte Gedanken von Josef Kardinal Höffner – zunächst Grundeigenschaften eines verantwortungsvollen Politikers: Charakterfestigkeit, Unbestechlichkeit, die Verpflichtung zu sittlichen Werten, Tatkraft, Sachlichkeit, Gelassenheit, Dienstbereitschaft, Mut zu unpopulären Entscheidungen sowie die Bereitschaft zum Kompromiss.

Die fünf Verhaltensregeln selbst seien „die Essenz aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Wertvorstellungen“ und richteten sich „an alle, die Ämter in der CSU ausüben und die auf Vorschlag der CSU in ein öffentliches Amt gewählt wurden“.

Trennung von Parteiarbeit und öffentlichen Aufgaben

Gefordert wird zunächst eine klare Trennung von Parteiarbeit und öffentlichen Aufgaben. Dennoch sei etwa eine gemeinsame Nutzung von Parteigeschäftsstelle und dem Bürgerbüro eines Landtagsabgeordneten möglich – sofern bei der Mitarbeiter-Bezahlung auf „transparente Zuordnung der Tätigkeiten für die CSU und derer für den Abgeordneten geachtet“ wird.

Beim Einsatz öffentlicher Mittel „soll stets auf eine Trennung von öffentlicher Aufgabe und privatem Nutzen sowie auf den Grundsatz der Sparsamkeit geachtet werden“. Dies gelte insbesondere für Reisen, Dienstfahrzeuge und technische Geräte. Spenden hält der Kodex dagegen weiter für „erwünscht und notwendig“ – wenn sie transparent sind und nicht an „Einzelerwartungen“ geknüpft werden. Zuwendungen und Begünstigungen dürften aber die Entscheidungsfindung nicht beeinflussen. Dabei müsse der Politiker „wie der Richter schon den Anschein der Befangenheit vermeiden“. Allgemein übliche Gesten seien davon nicht betroffen.

Ein politisches Mandat dürfe zudem nicht für private Zwecke ausgenutzt werden – etwa im Firmenbriefkopf. Nebentätigkeiten von Abgeordneten seien dagegen erwünscht, um Fachwissen in die Parlamente zu bringen. Das politische Mandat müsse allerdings „im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehen“.

Eine Kontaktstelle in der Parteizentrale soll im Zweifelsfall Auskunft geben können. Von Strafen bei Verstößen ist allerdings in dem Papier keine Rede. Er warte jetzt auf Rückmeldung von den angeschriebenen CSU-Mandatsträgern, sagt Waigel.

CSU erste Partei mit solch einem Kodex

In sechs bis acht Wochen könne das Papier dann vom CSU-Parteivorstand verabschiedet werden. „Die CSU kann stolz sein, als erste Partei in Deutschland so einen Kodex zu bekommen“, findet CSU-Europagruppenchef Markus Ferber, der als Urheber der Idee gilt. Es gehe darin um klare moralische Leitlinien, die über existierende Parlamentsregeln hinausgehen: „Denn nicht alles, was erlaubt ist, muss man auch machen“, findet Ferber, der auch schwäbischer CSU-Bezirksvorsitzender ist.

So ist etwa der Bayerische Landtag erst noch dabei, seine Verhaltensregeln weiter zu schärfen: Zwar gibt es seit Juli ein allgemeines Verbot geldwerter Zuwendungen. Was dies aber in der Praxis bedeutet oder wie Bestechung von weiter erlaubten individuellen Spenden unterschieden werden kann, ist nach wie vor unklar.

Ein umfassendes Verbot der Abgeordnetenbestechung sei auch in Bayern längst überfällig, findet der Grünen-Abgeordnete Thomas Gehring: Wenn auch der neue Bundestag hier nicht handle, müsse eben der Landtag eine eigene Regelung finden.

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