Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Hitzefrei in Bayern: Wann gibt es an Schulen in Bayern Hitzefrei?

Hitzefrei in Bayern
27.06.2019

Wann gibt es an Schulen in Bayern Hitzefrei?

Beim Thema Hitzefrei hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert. Ob es Hitzefrei gibt, liegt aber nicht an einer bestimmten Temperatur.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbol)

Nachmittagsunterricht macht im Sommer wenig Freude - schon gar nicht wenn Freibad oder Eisdiele locken. Schüler ersehnen Hitzefrei. Aber gibt es das in Bayern noch?

Die sommerliche Hitze verlangt uns in dieser Woche so einiges ab. In der Region werden Rekordtemperaturen von bis zu 34 Grad erwartet. Gerade Schülern dürfte es angesichts der Hitze schwer fallen, konzentriert dem Unterricht zu folgen. Hitzefrei wünschen sich da wohl die meisten, denn im Freibad oder am See lassen sich die sommerlichen Temperaturen besser nutzen als in Klassenzimmern. Aber was muss passieren, damit es überhaupt Hitzefrei gibt? Alle wichtigen Fakten im Überblick.

Wann gibt es in Bayern Hitzefrei?

Schüler in Bayern haben keine Garantie auf Unterrichtsausfall an extrem warmen Tagen. Im Gegenteil: "Eine gesetzliche Regelung existiert nicht", heißt es aus dem bayerischen Kultusministerium. Auch eine bestimmte Temperaturgrenze, ab welcher der Schultag früher endet, ist nicht festgelegt. Das bedeutet nicht, dass Hitzefrei völlig unmöglich ist.

Wer darf bestimmen, ob der Unterricht ausfällt?

Schulleiter können für ihre Schule individuell selbst entscheiden, ob sie Hitzefrei geben. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Schule und müssen das Wohlbefinden der Schüler sicherstellen. Damit haben Direktoren grundsätzlich durchaus die Möglichkeit, den Unterricht an Tagen mit besonders heißen Temperaturen vorzeitig zu beenden.

Wie kommt es zur Entscheidung für oder gegen Hitzefrei?

Ob ein Schulleiter Hitzefrei gibt, muss er im Einzelfall entscheiden und gut abwägen. Dabei spielen gleich mehrere Faktoren in die Entscheidung hinein. Zum einen berücksichtigt er die Klimaverhältnisse in den Klassenzimmern, muss aber auch sicherstellen, dass die Schüler bei früherem Unterrichtsende wieder sicher nach Hause kommen. Bieten sich Alternativen zum Unterrichtsausfall wie etwa die Möglichkeit, den Unterricht in kühleren Räumen oder im Freien abzuhalten, gibt es meist kein Hitzefrei für die Schüler.

Lesen Sie dazu auch

War früher mehr Hitzefrei?

Hitzefrei ist in den vergangenen Jahren seltener geworden. Mancherorts geben Schulämter sogar die dringende Empfehlung an Schulen aus, keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Grundsätzlich bemühen sich Schulleiter mittlerweile verstärkt um Alternativen zum Unterrichtsausfall. Um die gesundheitlichen Folgen der Hitze in Grenzen zu halten, organisieren Schulen teils Klimaanlagen, Wasserspender, Unterricht an schattigen Plätzen im Freien oder Sportunterricht im Freibad.

Eine andere Ursache für immer weniger Hitzefrei ist die mittlerweile häufiger angebotene Ganztagesbetreuung. Weil immer mehr Eltern berufstätig sind, liegt die Aufsichtspflicht auch am Nachmittag bei den Schulen. Daran ändern auch extrem sommerliche Temperaturen nichts. Und von Hitzefrei würden dann nur noch diejenigen Schüler profitieren, die nicht in der Ganztagesbetreuung sind. Auch deshalb entscheiden sich Direktoren im Zweifelsfall eher gegen Hitzefrei.

Wer betreut die Kinder, wenn sie Hitzefrei haben?

Wenn Kinder ohne Ganztagsbetreuung Hitzefrei haben, bedeutet das für berufstätige Eltern meist zusätzlichen Stress: Denn es stellt sich die Frage, wie die Kinderbetreuung so plötzlich zu organisieren ist. In vielen Fällen können sich Eltern von ihrem Chef freistellen lassen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schulausfall so kurzfristig erfolgt, dass betroffene Eltern die Betreuung nicht anderweitig organisieren können und es auch sonst keine Möglichkeit zur Betreuung gibt.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.