Warum Google noch vor dem Prozess gegen das Bräustüberl eingeknickt ist
Peter Hubert hat wegen falscher Wartezeiten-Angaben geklagt. Kurz vor dem Prozess lenkt Google ein. Der Wirt triumphiert. Doch wer hat tatsächlich gewonnen?
Es war alles angerichtet. Der Prozess, der am Mittwoch vor dem Landgericht München I hätte stattfinden sollen, bot reichlich Stoff für eine spannende Verhandlung: Ein Wirt vom Tegernsee trifft auf einen Weltkonzern wie David gegen Goliath. Nach zwei Jahren Ärger hätte Peter Hubert endlich vor Gericht klären können, mit welchem Recht Google Angaben zu Wartezeiten im Bräustüberl machte, die aus seiner Sicht nicht immer stimmten. Bis zuletzt blieb offen, ob Vertreter von Google überhaupt vor Gericht zugegen sein würden. Und ob die Klage gegen den US-Konzern in Deutschland zugestellt werden kann.
Google knickt ein: Was bedeutet das für das Bräustüberl Tegernsee?
Doch der Showdown vor Gericht ist ausgeblieben. Am Vorabend der Verhandlung hat Google den Unterlassungsanspruch von Peter Hubert anerkannt, die Verhandlung wurde abgesagt. Damit hat sich der Konzern schriftlich verpflichtet, die Funktion „Wartezeiten“ auch zukünftig gesperrt zu lassen, erklärt IT-Rechtsexperte Joerg Heidrich, der als Hannoveraner Fachanwalt in Diensten des Computermagazins c’t steht. „Sollte der Konzern gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müsste er eine recht hohe Geldstrafe zahlen.“ Der Rechtsstreit ist also ohne Verhandlung beigelegt.
Wirt Peter Hubert reklamiert das kurzfristige Einlenken von Google als Sieg: „Das Bräustüberl hat gewonnen“, teilte er mit. Nicht nur inhaltlich konnte der Wirt sich durchsetzen, auch finanziell ging es gut für ihn aus. Google muss nämlich sämtliche Rechtskosten tragen. Dass der US-Konzern freiwillig im Rechtsstreit einlenkt, damit hatten die Vertreter des Bräustüberls nicht gerechnet. Klar ist nun allerdings: Google wollte es nicht auf ein Urteil ankommen lassen.
Rechtsstreit mit Bräustüberl: Auch andere Unternehmen haben Chancen gegen Google
Damit hat sich der Internetriese nicht nur einem Urteil darüber entzogen, ob die Wartezeiten-Angaben rechtmäßig waren. Google hat auch eine grundsätzliche Klärung vermieden, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland zugestellt werden kann. Wenn andere Unternehmen oder Verbraucher in Zukunft etwas gegen Google durchsetzen wollen, stehen sie also erneut vor der Frage, ob sie ihre Klage an Google Deutschland richten können oder an den Mutterkonzern.
Von einer Rettung Googles will IT-Rechtsexperte Joerg Heidrich aber dennoch nicht sprechen – auch weil die öffentliche Aufmerksamkeit in diesem Fall so groß war. Bei Peter Hubert haben sich nämlich etliche weitere Unternehmer gemeldet, die ähnliche Probleme mit Google und angegebenen Wartezeiten hatten.
Fachanwalt Heidrich sagt: „Sofern Google hier nicht nachrüstet, haben die Betroffenen sehr gute Chancen, hiergegen juristisch vorzugehen. Sie müssen dafür lediglich nachweisen, dass die Angaben nicht stimmen, etwa durch Zeugen oder Fotos.“
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Wartezeiten-Angaben: Auch von anderer Seite droht Google Gegenwind
Kommen noch mehr Wirte auf die Idee, gegen Google zu klagen, droht dem Internetriesen weiteres Ungemach. Zusätzlich angefacht werden könnte der Widerstand nun vonseiten des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Ein Sprecher sagte dem BR, man wolle prüfen, inwiefern man weiter gegen das Phänomen der falschen Wartezeiten vorgehe.
Dass Google nun selbst etwas an seinem Algorithmus ändert, kann sich Experte Heidrich nicht vorstellen: „Womöglich betreiben sie etwas Finetuning. Aber so richtig groß ist der öffentliche Druck ja immer noch nicht.“
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