Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Tegernsee: Warum Google noch vor dem Prozess gegen das Bräustüberl eingeknickt ist

Tegernsee
28.08.2019

Warum Google noch vor dem Prozess gegen das Bräustüberl eingeknickt ist

Zum Bräustüberl Tegernsee wird Google keine Wartezeiten mehr angeben - und damit einen Unterlassungsanspruch anerkannt. So hat der Konzern einen Gerichtsprozess abgewendet.
Foto: Peter Kneffel, dpa

Peter Hubert hat wegen falscher Wartezeiten-Angaben geklagt. Kurz vor dem Prozess lenkt Google ein. Der Wirt triumphiert. Doch wer hat tatsächlich gewonnen?

Es war alles angerichtet. Der Prozess, der am Mittwoch vor dem Landgericht München I hätte stattfinden sollen, bot reichlich Stoff für eine spannende Verhandlung: Ein Wirt vom Tegernsee trifft auf einen Weltkonzern wie David gegen Goliath. Nach zwei Jahren Ärger hätte Peter Hubert endlich vor Gericht klären können, mit welchem Recht Google Angaben zu Wartezeiten im Bräustüberl machte, die aus seiner Sicht nicht immer stimmten. Bis zuletzt blieb offen, ob Vertreter von Google überhaupt vor Gericht zugegen sein würden. Und ob die Klage gegen den US-Konzern in Deutschland zugestellt werden kann.

Google knickt ein: Was bedeutet das für das Bräustüberl Tegernsee?

Doch der Showdown vor Gericht ist ausgeblieben. Am Vorabend der Verhandlung hat Google den Unterlassungsanspruch von Peter Hubert anerkannt, die Verhandlung wurde abgesagt. Damit hat sich der Konzern schriftlich verpflichtet, die Funktion „Wartezeiten“ auch zukünftig gesperrt zu lassen, erklärt IT-Rechtsexperte Joerg Heidrich, der als Hannoveraner Fachanwalt in Diensten des Computermagazins c’t steht. „Sollte der Konzern gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, müsste er eine recht hohe Geldstrafe zahlen.“ Der Rechtsstreit ist also ohne Verhandlung beigelegt.

Die Wirtsleute des Bräustüberls Tegernsee Peter Hubert und seine Ehefrau Caterina fühlen sich als Sieger gegen Google. Doch zum Prozess kam es gar nicht.
Foto: Bräustüberl

Wirt Peter Hubert reklamiert das kurzfristige Einlenken von Google als Sieg: „Das Bräustüberl hat gewonnen“, teilte er mit. Nicht nur inhaltlich konnte der Wirt sich durchsetzen, auch finanziell ging es gut für ihn aus. Google muss nämlich sämtliche Rechtskosten tragen. Dass der US-Konzern freiwillig im Rechtsstreit einlenkt, damit hatten die Vertreter des Bräustüberls nicht gerechnet. Klar ist nun allerdings: Google wollte es nicht auf ein Urteil ankommen lassen.

Rechtsstreit mit Bräustüberl: Auch andere Unternehmen haben Chancen gegen Google

Damit hat sich der Internetriese nicht nur einem Urteil darüber entzogen, ob die Wartezeiten-Angaben rechtmäßig waren. Google hat auch eine grundsätzliche Klärung vermieden, ob eine Klage gegen einen US-Konzern in Deutschland zugestellt werden kann. Wenn andere Unternehmen oder Verbraucher in Zukunft etwas gegen Google durchsetzen wollen, stehen sie also erneut vor der Frage, ob sie ihre Klage an Google Deutschland richten können oder an den Mutterkonzern.

Von einer Rettung Googles will IT-Rechtsexperte Joerg Heidrich aber dennoch nicht sprechen – auch weil die öffentliche Aufmerksamkeit in diesem Fall so groß war. Bei Peter Hubert haben sich nämlich etliche weitere Unternehmer gemeldet, die ähnliche Probleme mit Google und angegebenen Wartezeiten hatten.

Fachanwalt Heidrich sagt: „Sofern Google hier nicht nachrüstet, haben die Betroffenen sehr gute Chancen, hiergegen juristisch vorzugehen. Sie müssen dafür lediglich nachweisen, dass die Angaben nicht stimmen, etwa durch Zeugen oder Fotos.“

Lesen Sie dazu auch das Interview mit dem IT-Rechtsexperten.

Wartezeiten-Angaben: Auch von anderer Seite droht Google Gegenwind

Kommen noch mehr Wirte auf die Idee, gegen Google zu klagen, droht dem Internetriesen weiteres Ungemach. Zusätzlich angefacht werden könnte der Widerstand nun vonseiten des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes. Ein Sprecher sagte dem BR, man wolle prüfen, inwiefern man weiter gegen das Phänomen der falschen Wartezeiten vorgehe.

Dass Google nun selbst etwas an seinem Algorithmus ändert, kann sich Experte Heidrich nicht vorstellen: „Womöglich betreiben sie etwas Finetuning. Aber so richtig groß ist der öffentliche Druck ja immer noch nicht.“

Lesen Sie dazu auch: Bräustüberl-Chef Peter Hubert: Das ist der Wirt, der Google verklagte

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.