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  3. Kempten: Warum der Allgäuer Drogenfahnder nicht länger in Haft muss

Kempten
09.02.2015

Warum der Allgäuer Drogenfahnder nicht länger in Haft muss

Armin N., der ehemalige Leiter der Kemptener Drogenfahndung, muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft.
Foto: Ralf Lienert

Der ehemalige Leiter der Drogenfahndung muss für sechs Jahre und sechs Monate in Haft. Dass die Gefängnisstrafe nicht höher ausfällt, hat mehrere Gründe.

Der frühere Chef der Allgäuer Drogenfahndung muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Große Strafkammer des Landgerichts Kempten fällte dieses Urteil gestern Abend nach nur drei Verhandlungstagen. Außerdem muss der frühere Kommissariatsleiter, in dessen Dienstschrank vor einem Jahr 1,8 Kilo Kokain gefunden wurden, seine Drogen,- Alkohol- und Medikamentensucht 15 Monate lang in einer Entziehungsanstalt behandeln lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Das Urteil nahm der Polizist aus dem Oberallgäu ohne erkennbare Regung entgegen.

Bereits am ersten Prozesstag Ende Januar hatten sich Kammer, Verteidigung und die ermittelnde Staatsanwaltschaft München I im Fall eines Geständnisses auf eine Freiheitsstrafe von höchstens sieben Jahren geeinigt. An seine Ehefrau hatte der Polizeibeamte Armin N. im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs bereits 35 000 Euro als Schmerzensgeld bezahlt – dies war eine weitere Voraussetzung für den „Deal“, den der Augsburger Strafrechts-Professor Johannes Kaspar als übliches Vorgehen vor Gericht einordnet.

Gericht verurteilt Armin N. auch wegen Vergewaltigung

Die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der 53-jährige Ermittler seine Frau Anfang 2014 vergewaltigt und mehrfach misshandelt hatte. Nach einem heftigen Streit hatte er der 49-Jährigen laut deren Schilderung gedroht, sie im gemeinsamen Schlafzimmer mit einem bereitliegenden Küchenmesser zu töten, ehe er von ihr abließ und mit 1,49 Promille Alkohol im Blut davonfuhr.

Der hochrangige Beamte, der seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, räumte die Vorwürfe vor Gericht ein, verwies bei den Details aber auf Erinnerungslücken. Zugleich räumte er ein, als Privatmann über Jahre hinweg harte Drogen sowie Alkohol und Psychopharmaka konsumiert zu haben. Nur so seien die Verfehlungen zu erklären.

Ungeklärt blieb in dem Prozess trotz intensiver Befragungen von Zeugen und Ermittlern die exakte Herkunft der Drogen. Armin N. hatte sie nach seiner Schilderung von der Staatsanwaltschaft Kempten zu Schulungszwecken erhalten.

Ex-Drogenfahnder bittet vor Urteil um zweite Chance

„Diese Taten tun mir aufrichtig leid. Ich bitte um eine zweite Chance“, appellierte Armin N. vor der Urteilsverkündung an das Gericht. Die Kammer sah bei dem früheren Top-Ermittler trotz dessen Suchtproblem keinen Grund, von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht Geständnis und Täter-Opfer-Ausgleich.

Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gestern weitgehend öffentlich stattgefunden. Damit revidierte das Gericht seine frühere Ankündigung, die Schlussansprachen zum Schutz Betroffener vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit abhalten zu lassen – was juristisch gesehen angemessen gewesen wäre, wie der Augsburger Strafrechts-Professor Arnd Koch erläutert.

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