Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayern: Warum es in Bayern immer noch eine Sargpflicht gibt

Bayern
30.01.2018

Warum es in Bayern immer noch eine Sargpflicht gibt

In Bayern gilt noch die Sargplicht - und zwar nicht nur bei traditionellen Erd-, sondern auch bei Feuerbestattungen. Und selbst wer eine Seebestattung möchte, braucht einen Sarg.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolfoto)

Bayern ist eines von nur drei deutschen Bundesländern, in denen es noch eine Sargpflicht gibt. Selbst bei einer Urnenbestattung muss der Leichnam in einen Sarg. Warum eigentlich?

Wer stirbt, braucht einen Sarg. In Bayern ist das eine ganz klare Sache. Nicht nur, wer sich traditionell auf einem Friedhof begraben lassen will, ist auf ihn angewiesen. Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg verbrannt, ehe die Asche in eine Urne gefüllt wird. Und auch wer seine Überreste bei einer Seebestattung auf dem Wasser verstreuen lassen will, muss sich im Freistaat zuerst mitsamt des Sarges einäschern lassen, bevor die Asche ans Meer transportiert wird.

Nur noch drei Bundesländer mit Sargpflicht

Bayern ist da eigen. In den meisten Bundesländern ist die Sargpflicht bereits abgeschafft. Nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und eben im Freistaat gibt es sie noch. Und die CSU bleibt auch unnachgiebig. „In Bayern gibt es eine gewachsene Bestattungskultur – dazu gehört die christliche Tradition einer Sargpflicht. Diese Tradition wollen wir auch künftig erhalten“, sagt Gesundheitsministerin Melanie Huml vor einigen Wochen im Landtag.

Kritiker indes argumentieren, dass die Sargplicht vor allem für Muslime ein Problem ist. Denn in ihrem Glauben werden Menschen in Leinentüchern bestattet. Weil das im Freistaat verboten ist, beerdigen sie ihre Verwandten oft im Heimatland. Für den SPD-Integrationspolitiker Arif Tasdelen ist das nicht tragbar. „Dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger sich auch in Zukunft entscheiden müssen, ob sie ihre Verstorbenen gemäß der Tradition beerdigen lassen, also im Leinentuch, oder sie die Grabstelle regelmäßig sehen wollen, ist grausam und unnötig.“ Muslime seien nach dem Tod eines Angehörigen gezwungen, sich schnell um Flugtickets und den Transport des Toten ins Ausland zu kümmern, und könnten nicht in Ruhe trauern.

Die Diskussion wird in Bayern schon lange geführt. Vor kurzem hatte die SPD das Thema wieder auf die Tagesordnung im Landtag gesetzt, nachdem die Grünen schon 2015 einen Vorstoß gewagt hatten. Damals hatten sich in einer Anhörung des Innenausschusses nicht nur Vertreter der Muslime für die Abschaffung der Sargpflicht ausgesprochen, sondern auch die katholische und die evangelische Kirche sowie Vertreter der Kommunalverbände. Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hatte keine Bedenken. Doch die CSU mauerte. Und auch derzeit gibt es keine Signale, dass die Christsozialen von ihrer Linie abweichen wollen.

Bestatter möchten an Tradition festhalten

Der Bestatterverband Bayern steht einer Abschaffung der Sargplicht kritisch gegenüber. Es gebe gute Gründe, weiter an der Jahrhunderte alten Tradition festzuhalten, sagt Ralf Michal, Vorsitzender des Verbandes und selbst Bestatter. „Zum einen ist die Überführung besser gewährleistet. Es treten keine Flüssigkeiten aus. Außerdem wird der Zersetzungsprozess optimiert.“ Hinzu komme: Würde man einen Menschen, der bereits zwei Tage tot ist, ohne Sarg, sondern nur in einem Tuch aufbahren, dann würde man etwas riechen.

Michal ärgert es, dass die Diskussion um die Sargplicht in Bayern immer wieder hochkocht: „Ich kann nicht verstehen, warum das Thema jedes Jahr durch den Landtag gepeitscht wird.“

Seiner Erfahrung nach störten sich auch Anhänger des islamischen Glaubens nicht an den bayerischen Beerdigungsriten. „Wir bestatten auch Muslime. Mit der Sargplicht haben sie kein Problem. Was sie aber wollen, ist das ewige Ruherecht.“ Die Ruhefrist, also der Zeitraum, in dem das Grab nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf, liegt bei etwa 20 Jahren. „Muslime möchten das Grab aber für immer haben“, sagt Michal.

Auch Gesundheitsministerin Huml glaubt nicht, dass die Sargplicht ein allzu großes Problem für die Muslime darstellt. „Beim Bestattungsrecht setzt Bayern auf sachgerechte Lösungen vor Ort, auch für Angehörige des muslimischen Glaubens.“ Diese könnten ihren Bestattungsriten bereits heute in angemessenem Rahmen nachgehen. Das Bestattungsrecht stehe der Verwendung eines zusätzlichen Leichentuchs neben dem Sarg nicht entgegen.“ (mit dpa)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.