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Drama
04.03.2019

Warum fiel die fehlende Patrone nicht auf?

In der Mainau-Kaserne ist eine Abteilung der Bayerischen Bereitschaftspolizei untergebracht. Dort geschah am Donnerstag das Unglück.
Foto: Nicolas Armer, dpa

Nachdem ein Polizeischüler seinen Kameraden und alten Schulfreund erschossen hat, kommen Details ans Licht. Und es tauchen Fragen auf. Ob es etwa bei der Dienstaufsicht Fehler gab

Zwei Tage nach dem Tod eines Polizeischülers in Würzburg liegt der Verdacht nahe: Es lag wohl nicht am neuen Pistolenmodell, sondern an mangelnder Dienstaufsicht und Leichtsinn.

Bekannt wurde auch: Der 19-jährige Schütze und sein Kollege teilten sich aus gutem Grund eine Stube bei der III. Abteilung der Würzburger Bereitschaftspolizei: Beide kannten sich nicht erst seit der Ausbildung. Sie stammen aus Nachbargemeinden im Raum Schweinfurt, gingen zusammen zur Schule. Sie waren seit Jahren befreundet.

Speziell für Tötungsdelikte geschulte Ermittler prüfen inzwischen zusammen mit Rechtsmedizinern besonders sorgfältig alle Umstände des Vorganges: Schussentfernung, Auffindesituation, Lage der Hülse, Angaben des Schützen. Die Arbeit erfordere ihre Zeit, sagt ein solcher Spezialist, der natürlich weiß: Es gibt in solchen Fällen immer aufkeimende Gerüchte. „Lasst die in Ruhe ihre Arbeit machen“, appellierte ein anderer hochrangiger Beamter mit jahrzehntelanger Erfahrung. „Alles andere belastet nur zusätzlich die Angehörigen. Die haben schon genug zu ertragen.“

Wie sich inzwischen zeigt, hatten der 19-jährige Schütze und sein Stubenkamerad (beide im zweiten Ausbildungsjahr) offenbar vor dem Vorfall bereits Wache in der Kaserne geschoben. Danach wurden die Pistolen entladen. Doch eine Patrone verblieb unbemerkt im Lauf der Pistole des Schützen. „Dass man den Verschluss noch mal zurückziehen muss, damit die Patrone, die schon im Lauf ist, ausgeworfen wird – da hat sich mit der neuen Pistole nichts geändert“, betont Innenminister Joachim Herrmann. Nach Ende der Wache hatten die beiden Polizeischüler die Magazine abgegeben. Doch offenbar wurden sie nicht mehr kontrolliert. Niemandem fiel auf, dass eine Patrone fehlte.

Das Opfer soll an einem Kopfschuss gestorben sein – ob direkt oder durch einen Querschläger, ist noch Gegenstand von Untersuchungen. Völlig unbeabsichtigt könne sich der Schuss nicht lösen. „Es muss jemand den Abzug der Waffe betätigt haben“, sagt Innenminister Herrmann. „Die entmunitionierte Waffe darf mit auf die Stube genommen werden. Aber es darf keine Munition dabei sein.“

Peter Schall, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagt: „Der Dienstführer hätte bemerken müssen, dass eine Patrone zu wenig zurückgegeben wurde“ – und im Lauf steckt. Doch auch der Schütze trug seinen Beitrag zu dem Unfall bei. „Ständige Sensibilisierung der Auszubildenden beim Umgang mit Waffen sind Kernthemen“, sagt Herbert Gröschel, Pressesprecher im Präsidium der Bereitschaftspolizei in Bamberg. Einer der Leitsätze laute: „Jede Schusswaffe ist stets als geladen zu behandeln.“

In der Waffen- und Schießausbildung werde den Beamten in der Ausbildung in knapp 250 Unterrichtseinheiten der professionelle Umgang mit Dienstpistole und Maschinenpistole vermittelt. Dies umfasst neben theoretischer Waffenausbildung einen hohen Anteil an praktischer Schießausbildung mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Während der 30-monatigen Ausbildung muss jeder Auszubildende mindestens 1200 Schuss mit der Dienstpistole abgeben. Im ersten Halbjahr der Polizeiausbildung müssen die Auszubildenden eine Sachkundeprüfung für Schusswaffen bestehen. Dazu finden bereits sogenannte Trockentrainings ohne Munition statt. Zudem ist in diesem Abschnitt der Nachweis „Sicherer Umgang mit der Dienstpistole“ zu erbringen. Hierbei geht es um die sichere Handhabung der Waffe in Verbindung mit den ersten Schussabgaben unter der Anleitung von Schießausbildern. Im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt es, zahlreiche Kontrollübungen mit der Dienstpistole im Schießstand zu erfüllen. Damit wird die Befähigung des „einsatzmäßigen Schießens“ erbracht.

Erst nach Erfüllung bestimmter Kriterien in Theorie und Praxis gibt es die Erlaubnis zum Führen der Dienstwaffe, betont Gröschel. Ab diesem Zeitpunkt wird die Dienstpistole, ohne Munition, ausgehändigt und muss vom Waffenträger sicher in seinem Stahlfach verwahrt werden. Sobald die sichere Waffenhandhabung gewährleistet ist, können Beamtinnen und Beamte im Wachdienst eingesetzt werden.

Im aktuellen Fall hat die Staatsanwaltschaft Würzburg die Ermittlungen zur Ursache übernommen. Dabei wird auch intensiv geprüft, inwieweit die Handhabung der Dienstwaffe im kausalen Zusammenhang mit der Schussabgabe steht.

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