Was wird der angeklagte Onkel der Schwestern vor Gericht sagen?
Im Prozess um den Doppelmord an den Kraillinger Schwestern Chiara und Sharon will der Angeklagte überraschend nun doch vor Gericht aussagen. Ist ein Geständnis zu erwarten?
Der mutmaßliche Mörder der Kraillinger Schwestern Chiara und Sharon will heute Mittag vor Gericht sein Schweigen brechen. Der 51-jährige angeklagte Onkel wird sich nach Angaben seines Anwalts Adam Ahmed zu den Vorwürfen äußern. Die Aussage könne sich über mehrere Stunden hinziehen.
Erbstreit als Motiv? Bislang schwieg der Angeklagte
Ob es ein Geständnis geben wird, ist offen. Es wird jedoch für unwahrscheinlich gehalten. "Er will sich zu den Vorwürfen äußern", sagte der Anwalt des 51-Jährigen. "Es ist auch wirklich ernst gemeint." Am Montag habe die Zeit nicht gereicht, "um das komplett zu besprechen", sagte Ahmed. Der Prozess vor dem Münchner Landgericht wurde deshalb erneut vertagt.
Der verschuldete Familienvater soll die Kinder in der Nacht zum 24. März 2011 in deren Wohnung in Krailling ermordet haben. Er hatte vor Gericht bislang keine Aussage gemacht. Auch am Montag ließ er das Blitzlichtgewitter der Fotografen ohne sichtbare Regung mit verschränkten Armen über sich ergehen.
Ursprünglich sollten am Montag die Plädoyers beginnen, für Dienstag war bereits mit dem Urteil gerechnet worden. Die angekündigte Aussage des Angeklagten könnte sich nun über den gesamten Nachmittag hinziehen. "Ich denke, es wird schon ein paar Stunden dauern", sagte Ahmed. Er kündigte auch neue Anträge an.
Mutter der Mädchen: "Ich finde es gut, wenn er etwas sagt"
Staatsanwalt Florian Gliwitzky sagte, für ihn habe die Beweisaufnahme die Vorwürfe der Anklage bestätigt. "Ich habe eine Spurenlage, ich habe ein Ermittlungsergebnis - ich erwarte keine Überraschung." Es sei aber gut, wenn der Angeklagte, um den es schließlich in dem Verfahren gehe, sich mit den Fragen des Verfahrens auseinandersetze. Dass es ein Geständnis gibt, glaube er nicht. Er werde sich in seinem Plädoyer auch mit der Frage der besonderen Schwere der Schuld auseinandersetzen.
Die Anwältin der Mutter der ermordeten Kinder, Annette von Stetten, sieht den Vorwurf durch das Verfahren ebenfalls deutlich bestätigt. Die Mutter und der Vater der Mädchen sind in dem Prozess Nebenkläger. "Ich finde es gut, wenn er etwas sagt, auch wenn ich nicht weiß, was er sagt", sagte der Vertreter des Vaters, Rechtsanwalt Andreas von Máriássy. "Sonst hätte ich an eine Wand hinplädieren können." Schließlich sei der Angeklagte die Hauptperson des Verfahrens.
Krailling: Wollte der Angeklagte auch seine Schwägerin töten?
Die Anklage wirft dem 51-Jährigen vor, er habe auch die Mutter der Kinder töten wollen, um einen Erbstreit zugunsten seiner Ehefrau zu entscheiden. Die Mutter der Mädchen sei nur zufällig verschont geblieben, weil sie später als geplant nach Hause kam und der mutmaßliche Täter deshalb von seinen ursprünglichen Plänen Abstand genommen habe. . AZ, dpa
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