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München
21.08.2018

Weniger Asylanträge in Bayern: Verfahrensstau lockert sich

Die Zahl der offenen Asylanträge geht in Bayern zurück. Das gab Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekannt.
Foto: Lino Mirgeler, dpa

Die Anzahl der Asylverfahren sinkt: Die Maßnahmen Bayerns zeigen erste Wirkung. Innenminister Herrmann gab in München neue Zahlen bekannt.

Die Zahl der offenen Asylverfahren in Bayern geht zurück. So waren Ende Juli noch weniger als 38.000 Asylklagen anhängig - im Vergleich zu mehr als 41.000 Ende vergangenen Jahres. Das teilte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag in München mit. 

Zurückgegangen sei die Zahl, weil die Gerichte deutlich mehr Fälle erledigen konnten und weil es weniger neue Asylverfahren gebe. So seien 2016 noch fast 8800 Asylklagen erledigt worden, 2017 dagegen knapp 19.000. Im ersten Halbjahr 2018 waren es rund 12.000. Auch gebe es mit etwa 9700 neu eingegangenen Asylverfahren im ersten Halbjahr 2018 deutlich weniger neue Verfahren als 2017, als die Zahl für das gesamte Jahr noch bei fast 45.300 lag.

"Wir können sicher davon ausgehen, dass diese Zahl bis Ende des Jahres weiter sinken wird", sagte Herrmann mit Blick auf die knapp

Asylverfahren in Bayern: Mehr Richterstellen zahlen sich aus

38.000 anhängigen Verfahren. Dass die Gerichte mehr Verfahren erledigen konnten, sei auf die zusätzlichen Stellen zurückzuführen, die Bayern seit 2016 geschaffen habe. So gebe es seit 2016 an den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten insgesamt 66 neue Richterstellen, zu denen in diesem Jahr 100 Richterstellen als Reserve hinzukämen. Auch habe der Freistaat seit 2016 genau 144 neue andere Stellen an den Verwaltungsgerichten geschaffen.

Seit 2015 hat nach Angaben Herrmanns die Zahl der Asylanträge und -entscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stark zugenommen. Dadurch habe es zunächst auch einen massiven Anstieg bei der Zahl der Asylklagen an den bayerischen Verwaltungsgerichten gegeben. Da es so viele Asylklagen gab, dauerten die Verfahren dem Minister zufolge länger. 2016 belief sich die durchschnittliche Verfahrensdauer den Angaben zufolge auf 4,8 Monate, 2017 auf 5,9 und im ersten Halbjahr 2018 auf 9,2 Monate.

Die "enormen Herausforderungen", die die Asyklagen an die Verwaltungsgerichte stellen, haben Herrmann zufolge jedoch die anderen Verfahren dort kaum beeinträchtigt. Die Anzahl der unerledigten allgemeinen Verfahren und deren Dauer seien nur geringfügig gestiegen.  (dpa)

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