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Betreuung
06.11.2017

Wenn die Kinder spielen, die Eltern aber nicht zahlen

Viele Kommunen müssen Eltern hinterherlaufen, die die Kita-Gebühren nicht bezahlen.
Foto: Julian Starte, dpa

Jedes Jahr bleiben in Bayern Kita-Gebühren in Millionenhöhe unbezahlt. Auch in Augsburg

Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt für die Kleinen ein neuer Lebensabschnitt – und für manche Eltern die Frage, wovon sie die Kita-Gebühren bezahlen sollen. In den bayerischen Großstädten bleiben jedes Jahr Bescheide in Millionenhöhe unbezahlt. So wartete in den Jahren 2015 und 2016 die Landeshauptstadt München vergeblich auf die Bezahlung von Gebührenbescheiden in Höhe von zusammen rund drei Millionen Euro.

Ulrich Lobinger vom Referat für Bildung und Sport relativierte die Summe allerdings: Es handle sich um vier Prozent des gesamten Kita-Gebührenaufkommens eines Jahres. Es sei deshalb letztlich kein besonders hoher Zahlungsrückstand. In Würzburg liegt die Ausfallquote deutlich höher: 538 Kinder werden dort derzeit in städtischen Kindertageseinrichtungen betreut – bei 59 Eltern läuft ein Mahnverfahren, was rund zehn Prozent entspricht. In Augsburg blieben in diesem Jahr bis Ende September gut sechs Prozent der Kita-Gebührenbescheide unbeglichen. Die Quote war schon einmal schlechter, betonte ein Sprecher der Stadt. Zufriedenstellend sei die Zahlungsmoral der Eltern dennoch nicht.

Dass München im bayerischen Vergleich relativ niedrige Ausfallquoten hat, liegt nach Einschätzung von Sprecher Lobinger am „allgemein guten wirtschaftlichen Umfeld in München“. Darüber hinaus würden in der Landeshauptstadt die Kita-Gebühren einkommensabhängig berechnet: Sozial Schwächere zahlen einen geringeren Betrag oder werden von der Gebührenzahlung komplett befreit. „Rund ein Drittel bezahlt keine Gebühren, ein Drittel eine ermäßigte Gebühr und ein Drittel der Eltern bezahlt den vollen Satz“, erläuterte Lobinger.

Selbst bei schlechter Zahlungsmoral der Eltern kann das Kind in den meisten Fällen zunächst in der jeweiligen Einrichtung bleiben. Ein Mitarbeiter des zuständigen Referats in Nürnberg betonte, dass im Zweifel für das Kind entschieden werde. So werde geprüft, ob die Jugendhilfe einspringe, außerdem würden Ratenzahlungen angeboten. Man wolle kein Kind vor die Tür setzen. In Augsburg und München räumt die Gebührensatzung die Möglichkeit ein, Kinder vom Besuch der Kita auszuschließen, sobald die Eltern mit den Zahlungen zwei Monate im Rückstand sind. Vollzogen werde das aber nur in seltenen Einzelfällen, sagte Bernd Karl vom Bildungsreferat der Stadt Augsburg. Bedauerlich findet Karl es, dass es sich meistens um die Kinder handelt, „die eigentlich am dringendsten den Besuch der Kita benötigen“.

Auch München versucht, den Ausschluss eines Kindes „aus pädagogischer Sicht“ möglichst zu vermeiden. Dennoch würden offene Forderungen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetrieben, sollten alle Versuche scheitern, unterstrich Ulrich Lobinger von der Stadt. (dpa)

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