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Sicherheit
07.11.2019

Wie Polizei und Geheimdienste gegen rechtsextreme „Bürgerwehren“ vorgehen

„Patrouille in Augsburg!“ schrieb die sogenannte Bürgerwehr „Vikings Security Germania“ im Herbst 2018 über eines ihrer Bilder auf Facebook.
Foto: Philipp Wehrmann

Genaue Handlungsanweisungen für Polizisten, Beobachtung durch den Verfassungsschutz, gescheiterte Strafanzeigen: Selbst ernannte Ordnungshüter treiben die Sicherheitsbehörden um.

Die Bundesregierung warnt, aus sogenannten Bürgerwehren „können sich Ansätze für rechtsterroristische Potenziale herausbilden“.  Auch in Bayern, Schwaben und insbesondere Augsburg patrouillierten Dutzende Male selbst ernannte Ordnungshüter – nach Ansicht der Sicherheitsbehörden mit rechtsextremistischen Hintergrund. Heuer waren  nur noch die Gruppen „Wodans Erben Germany“ und „Viking Security Germania“ aktiv, wie das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion schreibt. Letztere Gruppierung hatte dieses Jahr nur einen Streifengang in Landshut veranstaltet. Im Juli habe sie auf Facebook bekanntgegeben, keine öffentlichen Streifengänge mehr durchführen zu wollen. Seitdem ist nur noch ein Beitrag auf ihrer Facebook-Seite erschienen.

Die Gruppierung „Wodans Erben Germany“ verbreitet hingegen noch regelmäßig neue Inhalte auf Facebook und mehrmals in München und Nürnberg auf „Streife“. Vergangenes Jahr hingegen begingen die Gruppierungen und ihre Vorgängerorganisation „Soldiers of Odin“ auffällig viele Streifengänge in Schwaben, insbesondere Augsburg. Der Verfassungsschutz erklärt sich das folgendermaßen: „Vermutlich hingen die damaligen Aktivitäten mit den handelnden Personen und deren Verortung im Regierungsbezirk zusammen.“

Gruppierung entzündete Fackeln auf Reichsparteitagsgelände

Die Gruppierungen stellten immer wieder bewusst einen Bezug zum Nationalsozialismus her – etwa, indem sie auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg Fackeln entzünden. Die einheitliche Kleidung und die schiere Größe der patrouillierenden Gruppen bewirke ein kämpferisches Auftreten. Die rockerähnlich strukturierten Gruppen wollten sich aus Sicht des Innenministeriums als „Gewährleister von Schutz und Ordnung im öffentlichen Raum“ aufspielen und „eine einschüchternde Wirkung gegenüber Personen mit Migrationshintergrund erzeugen“.

Die beiden noch existierenden Gruppierungen „Wodans Erben“ und „Vikings Security Germany“ sowie die rechtsextremistischen Parteien NPD und Der Dritte Weg, die ebenfalls solche Streifengänge in Bayern veranstaltet haben, werden geheimdienstlich beobachtet. Trotzdem erfahren die Sicherheitsbehörden meist erst von den Streifengängen, wenn sie bereits vorbei sind – weil die Gruppierungen Bilder davon und Texte darüber in den sozialen Medien veröffentlichen.

Stellt die Polizei allerdings einen sogenannten Streifengang fest, wie es im Frühling 2018 in Augsburg geschah, nimmt sie die Personalien der Teilnehmer auf und ergreift im Einzelfall weitere Maßnahmen wie Platzverweise. Die bayerischen Polizeipräsidien seien für dieses Thema sensibilisiert, heißt es von der ihnen überordneten Stelle, dem bayerischen Innenministerium. Es existierten Einsatzkonzepte, die Polizisten bei solchen Aktionen anwenden können.

Strafanzeigen gegen "Bürgerwehren" scheiterten

Bislang liegen dem Ministerium keine Erkenntnisse vor, dass im Rahmen dieser Patrouillen Straftaten verübt wurden. In manchen Fällen hat die Polizei Anzeigen wegen der sogenannten Streifengänge als solchen erstattet, die allerdings von den Staatsanwaltschaften abgelehnt wurden. In Einzelfällen versuchte die Polizei auch, Teilnehmer solcher Aktionen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit zu belangen: Wer nämlich außerhalb von Versammlungen „gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer politischen Gesinnung trägt, sofern damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist“, kann laut Gesetz mit bis zu 3000 Euro Geldbuße belegt werden. Mitgliedern von Bürgerwehren dies nachzuweisen, misslang jedoch in der Regel. Allerdings fügt das Ministerium hinzu: „Gegen derartige Aktionen wird stets unter Ausnutzung aller rechtlich möglichen und taktisch gebotenen Maßnahmen vorgegangen. Rechtsextremistische Propaganda wird in Bayern nicht geduldet.“

Die Sicherheitsbehörden scheint umzutreiben, dass die Extremisten für die breite Masse anschlussfähig werden könnten, indem sie sich als Nachbarschaftshilfe oder ähnliches verharmlosen: Das misslingt bislang offenbar. Der Verfassungsschutz geht wegen der Inaktivität der „Wodans Erben“ von einem Mitgliederschwund aus, bei den „Vikings Security Germany“ von einer „zumindest gleichbleibenden Aktivistenzahl“.

Ministerien halten sich auf die Frage nach Verboten bedeckt

Auf die Frage, ob es Verbotserwägungen solcher Gruppierungen gibt, antwortet das Haus des Innenministers Joachim Hermann (CSU) allgemein: Eine Organisation müsse nicht nur verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, sondern sich auch „in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Zur Gefährlichkeit der Gruppierungen schreibt das Ministerium: „In Bayern aktive Bürgerwehren haben bisher jedoch noch keine erkennbar rechtsterroristischen Potentiale wie beispielsweise die Gruppe Freital aus Sachsen herausgebildet.“

Wenn sich die Tätigkeit einer Organisation über die Grenzen Bayerns hinaus erstreckt, sei der Freistaat ohnehin nicht für ein etwaiges Verbot zuständig. Das läge dann im Verantwortungsbereich  des Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Auch dessen Haus hält sich auf Anfrage nach Verboten von Bürgerwehren bedeckt. „Zu konkreten Verbotsüberlegungen äußert sich das Bundesministerium des Inneren generell nicht; dies gilt unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht“, teilte ein Sprecher mit.

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