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Landtagswahl
18.10.2018

Wie die FDP fast wieder aus dem Landtag flog

Die FDP ist wieder im bayerischen Landtag. Aber könnte ein seit Monaten schwelender Rechtsstreit die Liberalen den Wiedereinzug kosten?
Foto: Matthias Balk, dpa

Den Liberalen droht wegen einer Provinzposse die Aberkennung zehntausender Stimmen. Warum es anders kommt und was hinter dieser seltsamen Geschichte steckt.

Das muss man sich mal für einen Moment vorstellen: Da ackert die FDP in Bayern fünf Jahre lang wie wild für den Wiedereinzug in den Landtag. Da wird mit dem Journalisten Helmut Markwort einer der ihren Alterspräsident des Parlaments und schreibt bereits eifrig an seiner Eröffnungsrede. Und dann platzt wenige Tage nach der Wahl auf einmal die Nachricht herein, die Freien Demokraten drohten wieder aus dem Landtag zu fliegen. Wegen einer Provinzposse in der eigenen Partei. Was steckt wirklich hinter dieser seltsamen Geschichte?

Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hatten berichtet, dass ein seit Monaten schwelender Rechtsstreit in Niederbayern die FDP den mühsam erkämpften Wiedereinzug ins Maximilianeum kosten könnte. Den Liberalen drohe die Aberkennung von 60634 Stimmen aus Niederbayern. Das wären 0,45 Prozentpunkte, und da die FDP mit 5,1 Prozent nur knapp in den Landtag gekommen war, würde sie bei Verlust dieser Stimmen folgerichtig wieder hinausfliegen. So weit, so unterhaltsam, diese tragisch-komische Geschichte. Die Schwäche: Sie stimmt so nicht.

Der Diskotheken-Besitzer Brandl gegen die Rechtsanwältin Illein

Von Anfang an: Die Wurzeln des Streits reichen zurück bis ins vergangene Jahr. Hansi Brandl, FDP-Kreisrat aus Vilshofen und als früherer Diskotheken-Besitzer in ganz Ostbayern bekannt wie ein bunter Hund, wurde Mitte Dezember völlig überraschend zum Landtagskandidaten gewählt. Er setzte sich knapp gegen die Kreisvorsitzende Bettina Illein durch, eine Rechtsanwältin. Weil Brandl aber zu dieser Nominierungsversammlung neun Neumitglieder aus seinem Dunstkreis mitgebracht haben soll, verfügte der FDP-Landesverband eine neue Wahl. Dieses Mal siegte Illein. Kurz darauf wurde die niederbayerische Liste aufgestellt. Illein kam auf Platz acht.

Stinksauer rief Brandl das Schiedsgericht seiner Partei in Bayern an – das ihm recht gab. Das wiederum ließ Illein nicht auf sich sitzen und zog vors Bundesschiedsgericht der FDP. Im Juni setzte sich die Rechtsanwältin vor der höchsten Partei-Instanz durch. Damit hätte es gut sein können. War es aber nicht. Brandl reichte beim Landgericht Passau eine Zivilklage gegen den FDP-Kreisverband ein. Das Gericht bestätigt den Eingang der Klage und teilt mit, die Streitparteien könnten noch Schriftsätze einreichen. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Kann ein Landgericht das Ergebnis der Landtagswahl kassieren?

Es scheint im Moment auch fraglich, ob es ihn jemals geben wird. Denn ab hier beginnen die Schwierigkeiten der Geschichte vom FDP-Rausschmiss. Anders formuliert: Ist es möglich, dass ein normales bayerisches Landgericht mit seiner Entscheidung das Ergebnis der Landtagswahl kassieren kann? Würden die 60000 Stimmen dann einfach unter den Tisch fallen und würde das nicht massiv den Wählerwillen konterkarieren? Gibt es am Ende wegen des Provinz-Streits gar Neuwahlen?

So weit wird es nicht kommen. Und das hat mehrere Gründe. Die FDP-Kandidatin Illein, die den Einzug in den Landtag im Übrigen nicht geschafft hat, hält bereits die Klage ihres Kontrahenten für unzulässig. Denn es werde nicht die Bezirksliste der FDP angefochten und die sei zur Wahl gestanden. „Die Liste ist wirksam, alles andere ist egal“, sagt die Rechtsanwältin. Das sieht auch die Bayern-FDP so. Sie gibt sich „gelassen und optimistisch“. Wenn überhaupt, dann gehe es nur um den Stimmkreis Passau-West. Und selbst wenn es dort zu Stimmenverlusten kommen sollte, würde dies den Wiedereinzug in den Landtag „in keinem Fall gefährden“.

Man hätte die Klage „gleich in den Müll schmeißen können“

Noch deutlicher wird der Verfassungsrechtler Walther Michl von der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität: „Man hätte die Klage am Landgericht Passau gleich in den Müll schmeißen können.“ Sie habe keine Auswirkungen auf das Landtagswahl-Ergebnis. In diesem hochpolitischen Bereich hätten nur die „am Verfassungsleben beteiligten Institutionen“ das Sagen, sagt Michl. Das sei der Landtag selbst und der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Das Wahlprüfungsverfahren sei exakt vorgeschrieben.

Auch der Landtag sieht das so. Ein Landgericht entscheide nur über den „Streitgegenstand“ aus der Klage, sagt Pressesprecher Zoran Gojic. „Es kann nicht über die Gültigkeit der Landtagswahl als solche entscheiden. Heißt: Egal wie das Landgericht Passau urteilt – wenn es denn urteilt –, es hat keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Landtagswahl. Eine Beanstandung zu der niederbayerischen Provinzposse liege dem Landtag nicht vor, sagt Gojic.

Das Landeswahlrecht sieht aber sehr wohl die Möglichkeit vor, eine Wahl anzufechten. Doch der Weg ist ein ganz anderer. Wie es genau geht, erklärt der Pressesprecher des Landtags: Jeder Wähler kann die Wahl binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Landtag beanstanden. Der fordert Stellungnahmen des für die Wahlen zuständigen Innenministeriums an. Die Beschwerden werden dann im Verfassungsausschuss beraten. Die Gültigkeit der Wahl stellt das Plenum des Landtags fest. Wenn es weiter Streit gibt, entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof.

Es sieht also alles danach aus, als ob sich die elf frisch gewählten FDP-Abgeordneten weiter auf ihre Arbeit im Landtag vorbereiten können. Und Helmut Markwort weiter an seiner Eröffnungsrede schreiben kann. Er will den Abgeordneten ins Gewissen reden, dass sie wieder selbstbewusster werden.

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