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Neuburg
10.02.2015

Wie konnte es zum Strafbefehl gegen den Neuburger Notarzt kommen?

Der Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den Neuburger Notarzt Alexander Hatz ist aufgehoben worden. Doch wie kam es überhaupt dazu?
Foto: Stephan Jansen, dpa

Warum hat der Neuburger Notarzt Alexander Hatz überhaupt einen Strafbefehl wegen Nötigung im Straßenverkehr erhalten? Und wieso wurde der wieder zurückgezogen? Wir geben Antworten.

Es ist wohl nur ein Zufall, dass am heutigen Mittwoch der europäische Tag des Notrufs ist. Zumindest ist nicht davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft in München davon Kenntnis hatte, als sie vergangenen Montag den Neuburger Notarzt Alexander Hatz von einem unangenehmen Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung befreite.

Jedenfalls hat es die bayerische Justiz mit ihrer Kehrtwende im Fall Hatz etwas leichter gemacht, den Feiertag für die 112 würdig zu begehen. Denn seit Montag ist klar, dass sich ein Notarzt im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn weiterhin nicht für jedes Überholmanöver strafrechtlich verantworten muss.

War der Strafbefehl Resultat eines Flüchtigkeitsfehlers?

Doch wie konnte es zu dem Strafbefehl kommen? War es ein Flüchtigkeitsfehler oder eine falsche juristische Beurteilung? Wie kann es sein, dass jemand bestraft wird, ohne dass seine Aussage vorlag? Und warum gibt es in so einem Fall überhaupt einen solchen Spielraum für die Justiz?

Die Generalstaatsanwaltschaft und Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter stellen es im Nachhinein so dar, dass die Schilderung des Einsatzes durch den Beschuldigten selbst erst nach dem umstrittenen Strafbefehl über 4500 Euro und einem halben Jahr Fahrverbot eingegangen sei. Ist das so?

Notarzt Alexander Hatz.
Foto: Winfried Rein/Donaukurier/dpa

Jein. Nach Angaben von Alexander Hatz’ Anwalt Florian Englert datiert der Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft auf 17. Dezember 2014. Damals gab es tatsächlich noch keine Stellungnahme von Hatz und seinem Verteidiger. Die schickte Englert am 8. Januar 2015 an die Staatsanwaltschaft. Am 13. Januar unterschrieb eine Strafrichterin am Amtsgericht Neuburg den Strafbefehl. Nach Schilderung von Rechtsanwalt Englert leitete die Staatsanwaltschaft seine Stellungnahme erst einen Tag danach ans Gericht weiter. Fazit: Hätte die Staatsanwaltschaft die Stellungnahme dem Gericht schneller geschickt, hätte die Richterin sie noch berücksichtigen können.

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Anwalt: Es hätte nie zum Strafbefehl gegen Alexander Hatz kommen dürfen

Waren es also zeitliche Überschneidungen? Man muss wissen, dass dem Strafbefehl ein vereinfachtes Verfahren zugrunde liegt mit dem Ziel, leichte Kriminalität ohne einen Prozess zu bestrafen. Das entlastet Gerichte und Staatsanwaltschaften und kann sogar dem Betroffenen dienen, denn die Angelegenheit wird günstig und ohne Aufsehen erledigt. Das Strafbefehlsverfahren ist Massenware bei der Justiz. Viel Zeit für die Bearbeitung ist nicht.

Da passieren Fehler. Ob schon der Antrag auf einen Strafbefehl gegen Dr. Hatz nach Aktenlage einer war, das liegt quasi im Ermessensspielraum der Juristen. Nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuches begeht eine Verkehrsgefährdung der, der „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ handelt. Der Generalstaatsanwalt kam zu dem Schluss, dass sich ein solcher strafbarer Vorwurf gegenüber dem Notarzt nicht aufrechterhalten lasse.

Anwalt Englert findet, dass der Strafbefehl ohne die Schilderungen des Notarztes nie hätte zustande kommen dürfen. „Die Strafverfolgungsbehörden müssen auch entlastendes Material suchen.“ Möglicherweise ist dieser Pflicht im Fall Hatz nicht sorgfältig genug nachgekommen worden.

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