Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Parität im Landtag: Wie weiblich muss die bayerische Politik werden?

Parität im Landtag
28.02.2019

Wie weiblich muss die bayerische Politik werden?

Verfassungsexperten sind sich nicht einig, welches Gut Vorrang hat: Gleichberechtigung oder die Freiheit der Parteien.
Foto: Matthias Balk, dpa

Im bayerischen Landtag dominieren die Männer. Trotzdem wehren sich viele Parteien gegen Quoten für einen höheren Frauenanteil.

Mehr Macht den Frauen im Bayerischen Landtag? Vorerst wohl eher nicht. SPD und Grüne kassierten am Mittwoch im Rechtsausschuss mit ihren Gesetzesinitiativen erneut eine Abfuhr. Die Augsburger SPD-Abgeordnete Simone Strohmayr hatte für eine Reform des Wahlrechts geworben.

Danach sollten die Parteien bei der Landtagswahl verpflichtet werden, auf ihren Wahlkreislisten im Reißverschlusssystem abwechselnd Männer und Frauen aufzustellen. Die Grünen-Abgeordnete Eva Lettenbauer (Donauwörth) hatte für eine Frauenquote von 50 Prozent im Landtag und in der Staatsregierung sowie für eine Zusammenlegung von Stimmkreisen plädiert, um künftig pro Stimmkreis eine Frau und einen Mann wählen zu lassen. CSU, Freie Wähler, AfD und FDP lehnten beide Initiativen ab.

Frauenanteil im Landtag sinkt stetig

Zweimal hintereinander schon, so argumentierte Strohmayr, sei der Frauenanteil im Landtag gesunken – von 31,6 Prozent im Jahr 2008 auf 28,3 Prozent im Jahr 2013 und auf 26,8 Prozent im Jahr 2018. Eine "strukturelle Benachteiligung" sei nicht zu übersehen, sagte Strohmayr und forderte: "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, hier tätig zu werden." Auch Lettenbauer sprach sich dafür aus, "im Landtag für Verhältnisse zu sorgen, die die Gesellschaft widerspiegeln". Dies könne, wie die Erfahrung zeige, nur über das Wahlrecht erreicht werden: "Freiwilligkeit bringt uns nicht weiter."

Mehr Volksvertreterinnen wünschen sich nach eigener Aussage auch CSU, Freie Wähler und FDP. Gesetzliche Regelungen allerdings lehnen sie ab. Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Petra Guttenberger (CSU), sagte: "Auch wir wollen mehr Frauen in den Parlamenten, aber wir wollen das ohne Bevormundung." Chancengleichheit ist nach Auffassung Guttenbergers schon jetzt gegeben. Eine Quote habe in einer Demokratie nichts zu suchen: "Wir leben ja nicht in einer Ständegesellschaft." Der Abgeordnete Alexander Hold (Freie Wähler) versicherte: "Wir suchen händeringend Frauen, die bei uns Mitglied werden."

Das sagt der Verfassungsexperte

Verfassungsexperten sind sich nicht einig, welches Gut Vorrang hat: Gleichberechtigung oder die Freiheit der Parteien. Der Augsburger Juraprofessor Josef Franz Lindner jedenfalls ist skeptisch. Zu weitreichend sei der Eingriff. "Ich bin der Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht eine verpflichtende Quote nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar hält", sagt er. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat ohnehin schon klargestellt: "Aus der bayerischen Verfassung ergibt sich keine Pflicht des Gesetzgebers, die bisher geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen um paritätische Vorgaben zu ergänzen (...)", heißt es in der Urteilsbegründung.

Einen Weg hin zu einem höheren Frauenanteil in den Parlamenten sieht Lindner aber doch: Den Parteien könnte durch eine einfache Änderung des Wahlrechts ermöglicht werden, zwei Direktkandidaten aufzustellen – einen Mann und eine Frau. Sozusagen ein kleiner Schubs in die richtige Richtung. Dann könne am Ende der Wähler entscheiden, ob er Frau X oder Herrn Y wählt. Aber auch hier müsse dies den Parteien freigestellt sein – eine Verpflichtung könne es verfassungsrechtlich nicht geben.

Frankreich mit dem "Paritätsgesetz" als Vorbild

Woran Bayern doktert, ist Frankreich gelungen: Im Unterhaus sitzen mehr Frauen denn je – aktuell sind es 39 Prozent. 2012 lag der Frauenanteil bei 27 Prozent. In Frankreich gibt es ein sogenanntes Paritätsgesetz. Es verpflichtet Parteien, Wahllisten bei Verhältniswahlen pari pari aufzustellen. Tun sie das nicht, riskieren sie Bußgelder.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.