Wie wichtig ist Umweltschutz an Bayerns Schulen?
In Bayern ist an jeder Schule mindestens ein Lehrer vorgesehen, der auf Nachhaltigkeit achtet. Ob es ihn gibt, prüft aber keiner.
Schüler in Bayern, sogar auf der ganzen Welt, haben den Klimaschutz in den vergangenen Monaten ungefragt auf den Stundenplan gesetzt. Mehrere tausend Jugendliche, die freitags für ein stärkeres Umweltbewusstsein demonstrieren, wollen an ihren Schulen nicht alles einfach lassen, wie es ist.
An vielen Schulen hat sich seit Beginn der „Fridays for Future“-Demos etwas bewegt: Manche veranstalteten eigene Klimakonferenzen für einen nachhaltigeren Schulalltag, andere tauschten zumindest das Druckerpapier gegen eine Recyclingversion aus, manche denken über Bio-Essen in der Mensa nach. Die Politik hat schnell signalisiert, nachziehen zu wollen. Doch vor allem nach Ansicht der bayerischen Grünen kommt von der Staatsregierung in Sachen Umweltbildung bisher zu wenig.
„Fridays for Future“ hat das Thema auf die Stundenpläne gebracht
Die Kritik entzündet sich besonders daran, dass jede Schule eigentlich seit vielen Jahren einen Umweltbeauftragten haben sollte. So will es eine Richtlinie des Kultusministeriums aus dem Jahr 2003. Für größere Schulen empfiehlt sie sogar ein Team für Umweltbildung, das aus mehreren Lehrern, Schülern und Eltern besteht. Die Rolle des Umweltbeauftragten soll ein Lehrer übernehmen.
Ob die Schulen sich an diese Vorgaben halten, überprüft allerdings niemand, wie eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Maximilian Deisenhofer an den Landtag ergeben hat. „Um die Schulen nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu belasten“, müsse das nicht gemeldet werden, heißt es in der Antwort des Kultusministeriums. Auch ein verpflichtendes Fortbildungsprogramm gebe es nicht.
Der Umweltexperte soll an Schulen auch bei Baumaßnahmen beraten
Dabei hat der Umweltexperte wichtige Aufgaben: Er soll die Schulleitungen nach Angaben des Ministeriums etwa bei Baumaßnahmen beraten und helfen, das Schulgelände umweltfreundlich zu gestalten. Dass niemand prüft, ob die Schulen Umweltbeauftragte haben, wie sie sich fortbilden und wie viel Planungszeit ihnen neben dem regulären Unterricht gewährt wird, empört den schwäbischen Grünen Deisenhofer. Aus zahlreichen Gesprächen und stichprobenartigen Umfragen wisse er: „An vielen Schulen gibt es den Posten nur auf dem Papier – wenn überhaupt.“
Vor seiner Zeit im Landtag war der 32-Jährige selbst Umweltbeauftragter an der Berufsschule Günzburg-Krumbach. „Die Schulleitung hat mich unterstützt, aber was wir eigentlich machen sollen, ist nie klar definiert worden.“ So werde an Schulen „extrem viel Potenzial für den Natur-, Arten- und Klimaschutz verschenkt“. Der Beauftragte könne etwa derjenige sein, der sich über einen umweltfreundlichen Schulweg und einen effizienten Energieverbrauch Gedanken macht.
In Mindelheim gibt es schon Erfolge beim Umweltschutz an Schulen
Wie gut das funktionieren kann, zeigt die Berufsschule Mindelheim. Sie hat schon vor 30 Jahren einen Umweltbeauftragten bestimmt: Karl Geller, sonst Fachbetreuer für Fahrzeugtechnik, brennt für seine Aufgabe. Er bietet als Wahlfach Energieeffizienzkurse an – und immer sind sie gut besucht. Geller weiß, wie wenig Vorwissen Schüler bei der Umweltbildung haben, dass manche nach dem Sport einfach die Dusche anlassen. Da müsste man ansetzen: „Jede Schule bräuchte ein Team von Umweltbeauftragten.“ Sie müssten gut geschult sein und etwa bei der Ausbildung der Schüler mitreden. Der nächste logische Schritt wäre für Geller, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit Teil der Abschlussprüfungen werden.
Eine erste Bedingung dafür wird jetzt erfüllt. Im neuen Naturschutzgesetz wird „Artenschutz“ als eines der obersten Bildungsziele an Schulen gelistet. Andere sind zum Beispiel die „Ehrfurcht vor Gott“, „Gleichberechtigung“ und „Hilfsbereitschaft“. Artenschutz und nachhaltige Entwicklung sollen mehr Platz im Lehrplan bekommen, Schüler verstärkt ihren eigenen Beitrag zum Klimaschutz hinterfragen und lernen, wie man die heimische Flora und Fauna schützt. Lehrpläne müssten dafür aus- und umgearbeitet werden, heißt es im Gesetzentwurf. Deshalb bräuchten die Änderungen einen „zeitlichen Vorlauf“. Wie viel Zeit bis dahin verstreicht, ist nicht beschrieben.
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