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Wiesn 2016
30.09.2016

Oktoberfest: Mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung

Die Polizei hatte am Donnerstag auf dem Oktoberfest einiges zu tun.
Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

Auf dem Oktoberfest in München gab es am Donnerstag mehrere kleine Zwischenfälle. Unter anderem warf ein 23-Jähriger einen Maßkrug durch ein Festzelt.

Am Donnerstag kam es auf dem Oktoberfest gleich zu mehreren Körperverletzungen. Gegen 17 Uhr gerieten ein 21-Jähriger und ein 19-Jähriger in einem Festzelt in Streit. Dabei kam es zu Schubsereien und schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Hierbei wurde der 19-Jährige von dem 21-jährigen Österreicher mit einem Maßkrug ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt dadurch einen Schnitt am Auge.

Am Abend beobachtete außerdem der Sicherheitsdienst eines Zeltes, wie ein 23-Jähriger Mann einen Maßkrug warf. Dieser traf zunächst einen 46-jährigen Mann am Hinterkopf, prallte ab und traf anschließend einen 22-Jährigen an der Schläfe. Beide wurden leicht verletzt. Der 23-Jährige konnte noch vor Ort durch den Sicherheitsdienst an die Polizei übergeben werden und wurde vorläufig festgenommen.

Wiesn-Besucher versucht, Hirschfänger zu ziehen

Am frühen Donnerstagabend wurden Sicherheitskräfte von zwei Wiesn-Besuchern bedroht. Die beiden Brüder wollten das Zelt nach Reservierungswechsel nicht verlassen. Sie provozierten und beleidigten die Ordner. Deshalb wurden die beiden durch die Ordner aus dem Zelt geführt, woraufhin sich ein Gerangel entwickelte. Der 46-jähriger Wiesn-Besucher aus Österreich, welcher verbotswidrig einen Hirschfänger bei sich trug, versuchte diesen zu ziehen. Dies wurde jedoch durch den Ordner verhindert. Daraufhin wurde der Ordner vom Bruder des 46-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Außerdem wurden beide Ordner von den Brüdern getreten.

Die beiden Wiesn-Besucher konnten vor Ort vorläufig festgenommen werden. Neben einer Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und einfacher Körperverletzung erhielt der 46-Jährige auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Führungsverbotes des Hirschfängers. AZ

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