Wird Vanessas Mörder Unrecht getan?
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung des verurteilten Michael W. wird vom Gerichtshof für Menschenrechte überprüft. Er ermordete vor 13 Jahren die kleine Vanessa aus Gersthofen.
Der Fall des verurteilten Mörders Michael W. ist nun auch zum Fall des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geworden. Der EGMR überprüft die nachträgliche Sicherungsverwahrung des „Maskenmörders“, der vor 13 Jahren die zwölfjährige Vanessa in Gersthofen auf bestialische Weise im Schlaf getötet hatte. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Entsprechende Pläne hatte der Anwalt des heute 32-Jährigen bereits im Juli 2014 gegenüber unserer Zeitung angekündigt.
Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn 2003 zu zehn Jahren Jugendhaft – das höchstmögliche Strafmaß. Eine Sicherungsverwahrung für Jugendstraftäter gab es damals nicht. Nachdem der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alte Michael W. seine Strafe verbüßt hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft nachträgliche Sicherungsverwahrung. Durfte der Mörder nach der Verbüßung der Haft dennoch in eine geschlossene Einrichtung überwiesen werden? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich zum ersten Mal mit der Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht.
Landgericht betont den Schutz der Allgemeinheit
Fakt ist, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Täter vor der gesetzlichen Neuregelung im Juni 2013 angeordnet worden ist. Das Landgericht Augsburg sah im November 2012 weiterhin eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass M. weiterhin schwerste Gewalt- oder Sexualverbrechen begehen könne. Das Vorgehen hält W.s Verteidiger Adam Ahmed für menschenrechts- und für verfassungswidrig. Die deutsche Justiz vermochte der Anwalt damit nicht zu überzeugen. Er scheiterte mit einem Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof, die aus Sicht des Gerichts offensichtlich unbegründet war. Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte ebenfalls keinen Erfolg – sie wurde noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen.
Ahmeds Ziel ist es nun, dass Michael W. nicht länger weggesperrt bleibt. Es sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, dass eine zehn Jahre andauernde Jugendstrafe auf unbestimmte Zeit verlängert worden sei. Sein Mandant sei zudem der einzige von 44 Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt Straubing, der nicht ohne Fesseln ausgeführt worden sei. „Ist das eine freiheitsorientierte Unterbringung? Ist der Abstand zur Strafe tatsächlich gewahrt“, fragt Ahmed im Spiegel.
Vor Monaten bereits war die Bundesregierung vom EGMR zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Bis zum 21. Januar – der genannten Frist – wollte das Bundesjustizministerium dem eigentlich nachkommen.
Motiv ist bis heute unklar
Bis heute ist das Motiv für die unfassbare Tat des damaligen Metallbau-Lehrlings unklar. Während die Eltern auf dem Rosenmontagsball nur wenige hundert Meter Luftlinie vom Tatort entfernt tanzten, verschaffte sich der Täter Zugang zur Wohnung, stach – mit Totenkopfmaske und schwarzem Umhang verkleidet – 21 Mal auf das zwölfjährige Mädchen ein und verschwand.
Wie wird der Gerichtshof entscheiden? Ist das Wegsperren legitim, dann könnte die erst vor kurzem weitgehend verbotene nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder aufleben. Bekommt aber Michael W.s Anwalt recht, dann könnte sein Mandant entlassen werden, ohne auf dieses neue Leben vorbereitet zu sein. AZ
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