
Ausgangssperre in Bayern
Wo gilt die nächtliche Ausgangssperre in Bayern am 14. April?

In Bayern gibt es die nächtliche Ausgangssperre in Corona-Hotspots. Diese Landkreise und Städte sind aktuell betroffen.

Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht mehr überall in Bayern. Seit dem 15. Februar sind davon nur noch die Städte und Landkreise im Freistaat betroffen, bei denen es sich durch hohe Inzidenzwerte um Corona-Hotspots handelt.
An Orten mit Ausgangsperre ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum zwischen 22 und 5 Uhr nur erlaubt, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Dazu zählen etwa Notfälle oder medizinisch unaufschiebbare Behandlungen, der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren. Wer einen solchen Grund nicht vorweisen kann, muss zu Hause bleiben.
Ausgangssperre in Bayern ab 22 Uhr: Orte mit hoher Corona-Inzidenz betroffen
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht in der Ausgangssperre ein sinnvolles Instrument. Daher will die Landesregierung nicht komplett davon ablassen. Söder sagte im Februar: "Die Ausgangssperre hat gewirkt. Deshalb kann man den betroffenen Kreisen dieses Instrument nicht nehmen."
Allerdings entfällt die Ausgangssperre mittlerweile in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt, wenn die 7-Tages-Inzidenz dort seit mindestens sieben Tagen unter dem Wert 100 liegt. Wo dieser Wert an einem oder mehreren Tagen überschritten wurde oder immer noch darüber liegt, bleibt die Ausgangssperre weiterhin in Kraft. Sie greift dann allerdings nicht mehr ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr.
Nächtliche Ausgangssperre: Wo gilt sie in Bayern?
Diese Landkreise und kreisfreien Städte haben eine 7-Tages-Inzidenz von 100 an mindestens einem der vergangenen sieben Tage überschritten und müssen demnach die nächtliche Ausgangssperre einhalten:
- Landkreis Altötting
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Ansbach
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Augsburg
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Berchtesgadener Land
- Landkreis Cham
- Landkreis Coburg
- Landkreis Dachau
- Landkreis Deggendorf
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Eichstätt
- Landkreis Erding
- Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Landkreis Forchheim
- Landkreis Freising
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Landkreis Fürth
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Günzburg
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Hof
- Landkreis Kelheim
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Kronach
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Landshut
- Landkreis Lichtenfels
- Landkreis Lindau (Bodensee)
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Mühldorf a.Inn
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Landkreis Neumarkt i.d. OPf.
- Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
- Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
- Landkreis Neu-Ulm
- Landkreis Nürnberger Land
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Passau
- Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
- Landkreis Regen
- Landkreis Regensburg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Rosenheim
- Landkreis Roth
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Schweinfurt
- Landkreis Straubing-Bogen
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Unterallgäu
- Landkreis Weilheim-Schongau
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
- Stadt Amberg
- Stadt Aschaffenburg
- Stadt Augsburg
- Stadt Bayreuth
- Stadt Coburg
- Stadt Fürth
- Stadt Hof
- Stadt Ingolstadt
- Stadt Kaufbeuren
- Stadt Kempten (Allgäu)
- Stadt Landshut
- Stadt Memmingen
- Stadt München
- Stadt Nürnberg
- Stadt Passau
- Stadt Regensburg
- Stadt Rosenheim
- Stadt Schwabach
- Stadt Schweinfurt
- Stadt Straubing
- Stadt Würzburg
Lesen Sie dazu auch: Corona-Regeln: Diese Maßnahmen gelten aktuell.
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Apropos Inzidenz und Maßnahmen:
Leider müssen - auch einschneidende - Maßnahmen der Politiker immer wieder durch Gerichte korrigiert werden:
Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof dürfen Schuhgeschäfte öffnen, da sie zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören.
Wie gut, dass es noch übergeordnete Instanzen in unserer derzeit gebeutelten Demokratie gibt.
War sicher eine Richterin, die diese Entscheidung gefällt hat :)
Im Artikel steht, es gilt "die nächtliche Ausgangssperre nur noch in Corona-Hotspots." Bei der nachfolgenden umfangreichen Auflistung von "NUR" zu sprechen, ist ja wohl völlig irreführend (wie so oft)!
Was bringt diese Ausgangsbeschränkung eigentlich? Ich versteh es nicht so ganz. Kann das mir einer mal erklären?
Ab 1. April gilt: Der LK Aichach-Friedberg fehlt in der Aufstellung, ebenso der LK Augsburg.
Der Artikel weckt in der Überschrift den Eindruck als würde er aktuell gehalten, also sollte man ihn auch aktualisieren.
Kann es sein, dass die Stadt Augsburg hier fehlt?
Stadt Augsburg ist gelistet nach Stadt Amberg