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Wohnungsabgabe
15.08.2012

Bayer will neue Rundfunkbeiträge gerichtlich kippen

Ab 2013 wird die GEZ in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt.
Foto: dpa

Jeder soll in Zukunft für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote zahlen - ob er ein Empfangsgerät hat oder nicht. Ein Passauer Jurist will die Regelung in Bayern stoppen.

Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München will der Passauer Jurist Ermano Geuer die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Am 1. Januar 2013 wird die geräteabhängige Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dann fallen für Wohnungen und Betriebstätten Rundfunkbeiträge unabhängig davon an, ob dort überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones vorhanden sind.

Der Kläger - ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau - sieht darin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes der Bayerischen Verfassung. Seiner Ansicht nach handelt es sich um eine ungerechtfertigte Pauschalierung.

Wohnungsabgabe statt Türeklingeln

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag war im vergangenen Jahr von den Länderparlamenten verabschiedet worden, nachdem ihn die Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet hatten. Die Popularklage ist eine bayerische Sonderform. Jeder Bürger kann sie einreichen, ohne von dem Sachverhalt unmittelbar betroffen zu sein.

Der Bayerische Landtag, die Staatsregierung und der überwiegend gebührenfinanzierte Bayerische Rundfunk (BR) sind nun vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Stellungnahme aufgefordert worden. Mit einer Entscheidung ist nach Ansicht der Beteiligten nicht vor 2013 zu rechnen (Az.: Vf. 8-VII-12).

Sollte Geuer Recht bekommen, hätte dies zunächst nur Auswirkungen auf den Freistaat, der den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Feststellungen des Gerichts entsprechend anpassen müsste. Sicher würde dies aber im Rahmen der geplanten sogenannten Evaluation berücksichtigt, bei der alle Bundesländer den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag noch einmal überprüfen werden. Geuer sagt: "Das würde auf Deutschland ausstrahlen." Die Verfahrensbeteiligten gehen aber davon aus, dass Geuers Klage keine Erfolgsaussichten hat.

 Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) betonte, das neue Modell einer Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe sei verfassungsgemäß und stelle eine tragfähige und zukunftsfeste Finanzierungsbasis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. "Vor Abschluss des Staatsvertrags haben die Länder die Vereinbarkeit des neuen Modells mit der Verfassung intensiv geprüft. Auch der renommierte Verfassungsrechtler Professor Paul Kirchhof kommt in einem Gutachten aus dem Jahr 2010 zu dem Ergebnis, dass gegen die Neuregelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen", sagte der Medienminister der Nachrichtenagentur dpa. Der Systemwechsel von der gerätebezogenen Gebühr auf die Wohnungsabgabe sei vor allem im Interesse der Bürger. "Mit der Ausfragerei an der Haustür ist künftig Schluss!"

Gema war gestern

Der Landtag hatte bereits im Juli den Klageantrag in einer ersten Stellungnahme als unbegründet eingestuft. Von vielen Seiten sei eine Vereinfachung der Rundfunkbeiträge verlangt worden, Verfassungsverstöße sehe man nicht. Auch der BR teilte mit, er halte die Klage für unbegründet. "Aus Sicht des BR trägt das Verfahren dazu bei, grundlegende Fragen zur Reform der Rundfunkfinanzierung zu klären und Rechtssicherheit zu schaffen. Laut Statistik befinde sich in 97 Prozent der Wohnungen ein Fernseher, in 96 Prozent ein Radio und in 77 Prozent ein PC, Tendenz steigend.

Geuer argumentiert dagegen, vor allem für kleine Betriebe mit vielen Betriebsstätten oder für Unternehmen mit großem Fuhrpark stiegen die Gebühren extrem, weil für jede Betriebsstätte und für jedes Fahrzeug gezahlt werden müsse. Das Rechtsstaatsprinzip sei verletzt, weil die Rundfunkgebühren so zu einer Steuer mutierten: Es handele sich um "Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält". dpa

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