92-Jähriger tötet Frau: Anklage nimmt Urteil an
Die Staatsanwaltschaft Würzburg will nach einem Urteil gegen einen 92-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau keine Rechtsmittel einlegen. Er erstickte seine Frau.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg will nach einem Urteil gegen einen 92-Jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau keine Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen. Das teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach am Montag mit.
Der 92-Jährige erstickte seine demente Frau
Die Verteidigung hatte bereits unmittelbar nach dem Urteil am vergangenen Donnerstag angekündigt, sie werde die Entscheidung der Schwurgerichtskammer annehmen. Rechtskräftig wird diese dennoch erst, wenn bis Ablauf diesen Donnerstags keine Revision eingelegt wurde.
Der angeklagte 92-Jährige hatte gestanden, am 3. November 2019 seine schwer kranke und demente Frau erstickt zu haben. Als Grund gab er an, er habe das Leid der damals 91-Jährigen beenden wollen und aus Liebe gehandelt. Zudem sei er mit der häuslichen Pflege seiner Frau überfordert gewesen - beide hätten nicht in ein Heim gewollt.
Rentner zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
Das Gericht verurteilte den Rentner aus Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem muss der Mann 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. (dpa)
Lesen Sie auch:
- 92-Jähriger erstickt kranke Frau aus Liebe
- Totschlag aus Liebe: Dramatisches Ende einer 70 Jahre langen Ehe
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Die Diskussion ist geschlossen.