Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Würzburg: Epileptiker fährt Spaziergängerin tot - Drei Jahre Gefängnis

Würzburg
18.11.2019

Epileptiker fährt Spaziergängerin tot - Drei Jahre Gefängnis

Am Amtsgericht Würzburg ist ein Epileptiker im Prozess um fahrlässige Tötung während eines Anfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Foto: Alexander Körner, dpa (Symbol)

Vor wenigen Wochen löste ein tödlicher SUV-Unfall eine Debatte um schwerkranke Autofahrer aus. Ein Gericht in Bayern hat jetzt eine Haftstrafe gegen einen Epileptiker verhängt.

Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot. Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen Gefängnisstrafe. Erst im September hatte ein Autounfall in Berlin mit vier Toten eine bundesweite Debatte um Fahrer mit schweren gesundheitlichen Problemen ausgelöst. 

Der 32-Jährige im Würzburger Fall hatte am Dreikönigstag 2018 auf einem Feldweg bei Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120, statt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde unterwegs und fuhr frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort. 

Fahrer hatte bereits einen schweren Unfall verursacht

Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war. 

Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem "harten, aber notwendigen Urteil".

Epileptiker dürfen nur in Ausnahmefällen ein Auto steuern

Beim Berliner Unglück im September war ein SUV über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße im Stadtteil Mitte abgekommen. Der Wagen rammte eine Ampel, tötete die Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den vier Toten war ein dreijähriger Junge. Der Anwalt des Autofahrers sprach später in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft von einer "akuten gesundheitlichen Notlage" seines Mandanten. Die Beifahrerin hatte laut Ermittlern direkt nach dem Berliner Unfall von einem epileptischen Anfall gesprochen. 

In der Regel dürfen Epileptiker nicht am Steuer eines Autos sitzen. Ausnahmen: mindestens ein Jahr ohne Anfall, auch bei Medikamenteneinnahme - und keine Nebenwirkungen von Therapien, die Probleme beim Fahren machen könnten. Wenn die Anfälle nur im Schlaf auftreten oder keine Einschränkungen für das Autofahren mit sich bringen, kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden - allerdings erst nach einer längeren Beobachtungszeit. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.