Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Würzburg: Kiosk bis Mitternacht - ein Späti umgeht das Ladenschluss-Gesetz

Würzburg
21.08.2019

Kiosk bis Mitternacht - ein Späti umgeht das Ladenschluss-Gesetz

Anis Ben Hamouda wollte eigentlich ein Café eröffnen. Nun sitzt er als Geschäftsführer im Eingangsbereich seines Spätis in Würzburg.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Spätestens um 20 Uhr verriegeln Geschäfte in Bayern ihre Türen. Nur in einem Kiosk in Würzburg brennt Licht - mit Tricks umgeht der Spätkauf das Ladenschlussgesetz.

Wer den Spätkauf nicht kennt, läuft leicht daran vorbei. Die Leuchtreklame ist kaputt, erst die Scheinwerfer eines vorbeifahrenden Autos erhellen die Buchstaben. "KIOSQUE" prangt an einem Wohnblock mitten in Würzburg, darunter in geschwungener Schreibschrift "Denkler Späti". Vier Stufen führen von einer dunklen Einfahrt in den Späti. Das Licht der nackten Glühbirnen blendet. Gelächter zur Begrüßung, der Geruch von Pommes mischt sich mit dem von Bier.

Kiosk als Café: Wie ein Späti das bayerische Ladenschlussgesetz umgeht

Wenn die Straße wie ausgestorben wirkt, herrscht drinnen Hochbetrieb. Es ist gleich 22 Uhr. Stundenten drängen sich an der Kasse, sie kaufen Bier und Tabak. Ein Mann bestellt Pommes, seine Freunde lümmeln derweil auf den zu Hockern umfunktionierten Getränkekisten. In der Ecke sitzt ein Rentner und spielt an seinem Handy Videos der singenden Enkelin vor. Währenddessen diskutiert ein junges Pärchen, ob sie lieber Chips oder Eis zum Nachtisch wollen. 

So geht das bis 24 Uhr. Dabei heißt es im sogenannten "Bundesladenschlussgesetz": Verkaufsstellen müssen ab 20 Uhr geschlossen sein. Das weiß auch der Kioskbetreiber Anis Ben Hamouda. Doch sein Späti ist als Café zugelassen. "Ich wollte wirklich ein Café machen. Aber die Leute wollten Bier", sagt der 36-Jährige und seufzt. 

Also verkauft er jetzt Alkohol und Wraps mit Hühnchen oder Falafel für den nächtlichen Heißhunger. An ein Café erinnern nur noch die zusammengewürfelten Holztische und Stühle. Das reicht aber, um unter das "Gaststättengesetz" zu fallen. Als Betreiber einer solchen Gaststätte darf Hamouda "Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak- und Süßwaren an jedermann über die Straße abgeben". 

Johannes Ernstberger läuft unschlüssig von Kühltruhe zu Kühltruhe. "Hier gibt's so viel Bier, da kann ich jeden Tag ein anderes probieren", sagt er lachend. Und er sei wirklich jeden Tag hier, versichert der 27-Jährige. Schließlich entscheidet er sich für die Kühltruhe mit der Aufschrift "Spätitieren statt meditieren" und holt sich zwei Flaschen raus. 

Die Wände sind tapeziert mit solchen Sprüchen. "Sozial ist wer Bier ran schafft" prangt zum Beispiel auf einem knallroten Plakat gleich neben den Kühltruhen. Und das meint Anis Ben Hamouda genau so. "Die Leute kommen von sehr weit her. Wo sollen sie um die Uhrzeit sonst Bier bekommen?", fragt er. Bei der Tankstelle sei es doch viel zu teuer. "Ich bin traurig für sie", schiebt er noch nach. Seiner Meinung nach sollte es viel mehr Spätis in Bayern geben.

Nirgendwo in Deutschland sind die Sperrzeiten so streng wie in Bayern

Der Rentner Emil Rösner mischt sich in die Diskussion ein. Auch die Supermärkte müssten in Bayern endlich länger offen haben, findet er. "Wenn du einkaufen willst, aber arbeiten musst - das ist halt blöd", sagt der 67-Jährige. Er selbst sei zwar im Ruhestand, aber das Problem mit den Ladenöffnungszeiten kenne er noch zu gut. Hamouda schüttelt den Kopf und drückt sich seinen schwarzen Hut fester auf den Kopf. "Wenn der Supermarkt um die Ecke auf hat, kommt doch keiner mehr zu mir." Dass er gerade unter einem Plakat mit der Aufschrift "Kapitalismus Kritik - das Original" sitzt, ist wohl nur Zufall. 

Trotzdem, Emil Rösner bleibt dabei. "Ich will beim Einkaufen ein bisschen Zeit haben und bummeln. Bei Kleidung ist das nicht so wichtig, aber beim Essen ..." Der 67-Jährige beendet den Satz nicht. Selbst in seinem Heimatdorf in Baden-Württemberg habe der Supermarkt länger offen. "Und das ist wirklich ein kleines Kaff", sagt Rösner. 

Tatsächlich sind die Sperrzeiten in Deutschland nirgends so streng wie in Bayern. Zuletzt hatte die FDP im Landtag gefordert, dass Läden unter der Woche bis 24 Uhr öffnen dürfen. Doch auf Drängen der CSU hält der Freistaat am traditionellen Ladenschlussgesetz fest. 

"Ich komme aber nicht vor acht Uhr nach Hause, und dann habe ich nichts zu essen", sagt Petr Petrov, der gerade mit einer Freundin an der Kasse ansteht. Er kauft sich dann eben einen Wrap im Späti. Ihr reicht das nicht immer. "Wäre schon gut, wenn ich mal eine Milch oder ein Brötchen kaufen könnte", sagt Julia Peikert. Aber das gibt es in einem bayerischen Späti nicht. Die beiden unterhalten sich noch kurz, dann verabschieden sie sich. Die 25-Jährige winkt mit einer überdimensionalen Zucchini. Wo sie die plötzlich her hat? "Ein Geschenk an der Kasse", sagt sie im Rausgehen. Manchmal gibt es im Späti eben doch mehr als nur Bier. (dpa/lby)

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

 

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

21.08.2019

Die Supermärkte haben von morgens 7 Uhr bis abends 20 Uhr an 6 Tagen in der Woche auf. Also wer es in 78 Wochenstunden nicht schafft, seine Sachen einzukaufen, ist einfach total verplant. So lange arbeitet ja wohl Niemand.

21.08.2019

Ich würde da jetzt eher von einem täglichen "Frischeeinkauf" ausgehen. Aber mein Fazit bleibt dasselbe wie Ihres. Wer es in 13 Stunden Ladenöffnung nicht schafft einzukaufen bei einer gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, sollte etwas an seinem Zeitmanagement arbeiten. Das gilt insbesondere für 67-jährige Rentner. Ja, manche arbeiten bis 20 Uhr oder später- z.B. gerade Leute im Verkauf, aber da gilt es halt, mal die Einkäufe vor der Arbeit zu erledigen, die bei solchen Leuten im Normalfall nach 11.30 Uhr beginnt. Der frühe Vogel fängt halt den Wurm, und der Späti kann geschlossen bleiben. Manche Leute können wohl nicht soweit planen, daß sie am Abend ihr Bier oder die im Artikel erwähnte Zucchini im eigenen Kühlschrank haben.