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Gesundheit
22.12.2018

Zahnärzte wollen im Heim praktizieren

Gerade alte Menschen haben oft Zahnprobleme, können aber ihre Schmerzen aufgrund einer Demenz nicht richtig artikulieren.
Foto: Adobe.stock.com

Demenzpatienten können sich oft nicht mehr mitteilen, wenn sie Schmerzen haben. Wie ein neues bayernweites Konzept Abhilfe schaffen soll

Menschen, die an Demenz erkrankt oder pflegebedürftig sind, können sich oft nicht mehr gut artikulieren. Das wissen sowohl Angehörige, die etwa ihre Eltern oder Großeltern daheim versorgen, als auch Mitarbeiter in Seniorenheimen. Zugleich können diese Patienten erhebliche Probleme mit ihrer Zahngesundheit haben. Doch das bemerkt dann nicht immer jemand. Wenn doch, fallen nicht selten erhebliche Transportkosten an, um einen Pflegebedürftigen in eine Zahnarztpraxis zu bringen. Die bayerischen Zahnärzte, das sind immerhin 16000 von 75000 in ganz Deutschland, wollen zu diesem Thema nun Abhilfe schaffen. Viele von ihnen sind bereit, einen Patienten zu Hause oder in einem Heim aufzusuchen. Wie man Patient und Zahnarzt künftig besser zusammenbringt – dafür haben die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns nun ein Konzept vorgelegt, das etwa ab Mitte kommenden Jahres greifen soll.

„In Bayern gibt es laut Landesamt für Statistik rund 350000 Pflegebedürftige – also Menschen, die Pflegegeld erhalten“, sagt der Kemptener Zahnarzt Christian Berger, der jüngst wieder in seinem Amt als Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer bestätigt wurde. Zugleich ist der 61-Jährige auch Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns. „Wir vermuten aber, dass die Zahl der Pflegebedürftigen – dazu zählen etwa auch behinderte Menschen – insgesamt noch höher ist. Sie lässt sich nur schwer schätzen.“ Nach Angaben von Berger gibt es bereits eine umfassende zahnärztliche Betreuung von Kindern über die „Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit“, die in Kindergärten und Schulen aktiv ist. „Wir können auf diesem Wege auch Kinder erreichen, die bislang so gut wie keine zahnmedizinische Versorgung erfahren – wie etwa Flüchtlingskinder, die noch nie bei einem Zahnarzt waren.“ Bei der Kinderversorgung liege Bayern inzwischen sogar schon vor der Schweiz.

Analog dazu soll nun die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegebedürftige, kurz LAGP, gegründet werden. Vorgesehen ist dabei, dass es bis auf Kreisebene eine Plattform gibt, auf der sich Heime, pflegende Angehörige und Zahnärzte, die außerhalb ihrer Praxen behandeln, treffen können. Denkbar sei eine Art InfoTelefon. „Denn das ist bislang das Problem: Heime wissen nicht, welche Zahnärzte das machen. Die Zahnärzte wiederum können ja nicht jedes Heim anrufen und abfragen, ob Bedarf besteht“, sagt Berger. Die Koordination werden die Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung übernehmen. „Eine solche koordinierende Stelle ist für eine flächendeckende Versorgung dringend erforderlich“, sagt Berger. Dieses Angebot müsse sich dann etablieren und bekannter werden.

Zugleich möchte die LAGP darauf hinwirken, dass künftig beim Bau von Heimen ein Zimmer eingeplant werden könnte, das einen Zahnarztstuhl sowie eine weitere Infrastruktur aufweist. „Das klingt zunächst nach einer erheblichen Investition“, sagt Berger. Aber dadurch würde viel Aufwand vermieden: „Wenn ein Pflegebedürftiger zum Zahnarzt soll, muss oft ein teurer Transport bestellt werden. Zudem wird eine Pflegekraft benötigt als Begleitung, die dann im Heim fehlt.“ Berger spricht sich daher für konkrete Pilotprojekte in einzelnen Heimen aus. Die Einrichtung der Räume könnte die LAPG übernehmen. Sie kann dann im großen Stil zum Beispiel Zahnarztstühle bestellen. Das drückt die Kosten. Für die Einrichtung eines solchen Zimmers rechnet Berger mit 50000 Euro. Das sei deutlich weniger als das, was ein niedergelassener Zahnarzt für einen neuen Behandlungsraum braucht. Für eine Finanzierung müsse man die Kranken- und Pflegekassen gewinnen. Zudem seien staatliche Fördermittel denkbar. Für die „aufsuchende“ zahnmedizinische Versorgung gibt es hingegen in der Gebührenordnung der Zahnärzte eine eigene Ziffer. Ihre Honorierung ist somit gesichert.

Was von der Neuerung im Gesundheitssystem zu halten ist, lesen Sie im Kommentar auf der ersten Bayern-Seite.

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