Zoff im Landtag ums Polizeigesetz
Nach den Protesten zehntausender Menschen in mehreren Städten Bayerns wurde es auch im Maximilianeum laut. Was die CSU den Kritikern entgegenhielt
Am Ende kam es wie erwartet. Es war etwa halb elf, als nach einem langen Tag mit heftigen Debatten die Zustimmung zum neuen Polizeiaufgabengesetz auch in dritter Lesung von der Mehrheit erteilt war. Die CSU hat gegen alle Proteste den Entwurf der Staatsregierung abgesegnet. Damit ist das Ringen um das Gesetz aber womöglich noch lange nicht zu Ende …
Bereits am Mittag hatten SPD und Grüne vergeblich eine Absetzung der Abstimmung verlangt, um angesichts der massiven Proteste eine breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen. „Man kann doch nicht erst ein Gesetz beschließen und dann einen Dialog führen“, so Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze mit Blick auf die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten „Dialogforen“ zu den Inhalten des Gesetzes. „Sie haben die Macht, das heute hier durchzupeitschen. Doch mit der Macht geht auch eine Verantwortung einher, Widerspruch ernst zu nehmen“, so SPD-Chefin Natascha Kohnen.
Die CSU-Mehrheit lehnte eine Verschiebung der Abstimmung jedoch ab: „Es wird hier nichts durchgepeitscht, sondern ein über Monate laufendes Gesetzgebungsverfahren wird heute zum Abschluss gebracht“, erklärte der CSU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Reiß. „Es ist ein Schutzgesetz, kein Überwachungsgesetz“, beteuerte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der eigentlichen Debatte. „Straftaten zu verhindern, ist Kernaufgabe der Polizei.“ Der CSU-Politiker prophezeite, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre die Mehrheit der anderen Bundesländer dem Beispiel folgen würde: In NRW und Niedersachsen werde bereits überlegt, der Polizei das Einschreiten bei „drohender“ anstelle einer konkreten Gefahr zu erlauben. Von den Gegnern würden aber leider ohne Widerspruch von SPD und Grünen viele Unwahrheiten verbreitet, „nur um das Gesetz madigzumachen“.
SPD und Grüne kritisieren dagegen nach wie vor die aus ihrer Sicht unangemessene Ausweitung polizeilicher Befugnisse sowie eine Absenkung der Eingriffsschwelle auf eine nur „drohende Gefahr“ in einigen Bereichen. „Die Menschen werden weiter für ihre Freiheit kämpfen und gegen ein völlig überzogenes Gesetz der CSU demonstrieren“, glaubt SPD-Chefin Kohnen.
Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler kündigte Klagen gegen das Gesetz sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wie auch vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch werde geprüft, ob in Karlsruhe zumindest einzelne Punkte des Gesetzes per einstweiliger Anordnung sofort wieder außer Kraft gesetzt werden können. Angesichts der tiefen Grundrechtseingriffe sei ein solcher Antrag durchaus aussichtsreich, glaubt Schindler. „Das Gesetz ist verfassungswidrig“, sagte die Grüne Katharina Schulze. Zudem: „Wir haben die niedrigste Kriminalitätsbelastung in Bayern seit 30 Jahren. Und trotzdem wollen Sie die Freiheitsrechte massiv einschränken.“ Auch die zum bürgerlich-konservativen Lager zählenden Freien Wähler sind kritisch: „Erst hängen, dann reden“, spottete die Abgeordnete Eva Gottstein über die geplante Kontrollkommission. „Ich kenne keinen einzigen Amoklauf der vergangenen 20 Jahre, der durch diese neuen Befugnisse hätte verhindert werden können.“
Eine Gruppe von Demonstranten störte zudem die Plenarsitzung mit Zwischenrufen: „Wir sind hier, wir sind laut, weil ihr uns die Freiheit klaut!“ Landtags-Vizepräsident Reinhold Bocklet (CSU) ließ die Gruppe vor die Tür setzen – Demonstrationen sind im Plenarsaal nicht erlaubt. In der Münchner Innenstadt demonstrierten Schüler.
Selbst der Vizevorsitzende der Polizeigewerkschaft GdP, Jörg Radek, ging zuletzt auf Distanz zu dem Gesetzesvorhaben, das „mit einer bürgernahen Polizei nicht mehr in Einklang zu bringen“ sei. Radek sagte der Berliner Zeitung, das Gesetz enthalte Regelungen, „die nicht dazu dienen, das Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu stabilisieren. Sie sind eher darauf angelegt, Misstrauen in den Staat zu säen.“
In der Fachwelt sind die Meinungen geteilt. Bei einer Landtagsanhörung im Frühjahr hatten einige Polizeirechtsexperten keine grundlegenden Einwände geäußert. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dagegen kritisierte das Gesetz als „nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“. Es werden wohl die Gerichte entscheiden. (mit dpa, afp)
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