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Bayern
17.04.2018

Zoff im Wald: Wenn Mountainbiker durchs Unterholz heizen

Ein Grundstückseigentümer kann Radlern nicht einfach verbieten, in ihrem Waldstück zu fahren. Denn die Nutzung des Waldes durch jedermann ist in der bayerischen Verfassung verankert.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbol)

Die Interessen von Mountainbikern und Grundstückseigentümern prallen in Bayern oft aufeinander. Manchmal sogar vor Gericht. Wie könnte das Problem gelöst werden?

Manchmal ist in Bayerns Wäldern von Idylle nicht viel zu spüren. Da sind zum einen die Mountainbiker, von denen einige nicht auf den Wegen bleiben, sondern quer durchs Unterholz heizen, neue Schneisen schlagen, Wurzeln absägen und Steilkurven bauen. Auf der anderen Seite sind diejenigen, denen das alles überhaupt nicht passt und die zu ziemlich martialischen Mitteln greifen: Da werden rostige Nägel in Wurzeln geschlagen, Steine auf Radler geworfen und Schnüre in Helmhöhe von Baum zu Baum gespannt.

Streit endet in Aichach vor Gericht

Gerade jetzt im Frühling, wenn es wieder tausende Hobby- und Sportradler in die Wälder zieht, prallen die Interessen immer wieder aufeinander. „Wir brauchen ein Miteinander. Nur dann kann es funktionieren“, sagt Christian Schimpel, Inhaber der Mountainbike-Schule „Allgäu Bikers“ in Immenstadt.

Wie weit man von diesem Miteinander vielerorts aber entfernt ist, das zeigt ein aktueller Fall aus Aichach, der sogar vor Gericht ausgetragen wird. Im vergangenen Herbst hatte der Prozess begonnen, am Dienstag wird er fortgesetzt. Grund für die juristische Auseinandersetzung: Ein Radfahrer war auf einem Waldweg in eine Nagelfalle – vermutlich aufgestellt von einem Radlerhasser – gefahren. Der Biker stellte Strafanzeige. Dadurch erfuhr der Waldbesitzer, der Verbotsschilder aufgestellt hatte, von dem Radler – und schickte ihm eine Unterlassungserklärung. Vor dem Zivilgericht wurde aber schnell klar: So einfach kann ein Eigentümer das Radeln in seinem Wald nicht verbieten. Denn die Nutzung des Waldes durch jedermann ist in der bayerischen Verfassung verankert. Das Naturschutzgesetz sagt nur, dass das Radfahren im Wald auf „geeigneten Wegen“ erlaubt ist.

Und genau an diesen beiden Wörtchen entzündet sich immer wieder eine hitzige Diskussion. Denn welcher Weg nun geeignet ist und welcher nicht, das lässt viel Raum für Interpretationen. Der Aichacher Waldbesitzer hätte es beim Prozessauftakt gerne gesehen, dass nur geschotterte Wege als Radlerpiste anerkannt werden. Das Gericht sah das damals aber anders. Denn ein Waldbesitzer, der keine befestigten Wege anlegt, könnte so das „Grundrecht auf Naturgenuss“ leicht aushebeln. Die Frage, wann eine Schneise zur Waldbewirtschaftung zum befahrbaren Weg wird, blieb im Herbst offen. Die Parteien wollten sich eigentlich um eine Einigung bemühen – weil das aber gescheitert ist, wird der Streit ab Dienstag weiter vor Gericht ausgetragen.

Neue Regeln gefordert

Um solchen Ärger künftig ein bisschen einzudämmen, fordern mehrere Allgäuer CSU-Landtagsabgeordnete vom Freistaat neue Regeln. „Es muss geklärt werden, wo man fahren darf und wo nicht“, sagt der Abgeordnete Eberhard Rotter. Mountainbiker sollten auf bestimmte Wege gelenkt werden, zudem sollten Karten erstellt werden. Außerdem müsse dringend die Haftungsfrage geklärt werden. Denn viele Eigentümer fürchten sich vor einer möglichen Klage, wenn Biker auf privaten Forstwegen verunglücken. Ein entsprechender Antrag wurde bereits im Umwelt- und Verbraucherausschuss eingebracht und verabschiedet.

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Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike glaubt nicht, dass das Konzept funktioniert. Selbst wenn bestimmte Wege ausgewiesen seien, würden die Biker auf andere Routen ausweichen. „Alle ausgewiesenen Wege sind unattraktiv und sobald man einen attraktiven Weg ausweisen möchte, gibt es mehrere Bedenkenträger, etwa Jäger, Grundstückseigentümer oder Wandervereine.“ Mittelstädts Meinung ist eindeutig: „Das, was als Weg erkennbar ist, sollte akzeptiert werden.“

Andreas Täger, Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Westallgäu, sieht die ganze Sache so: Wenn Radler auf bestehenden Wegen unterwegs sind, dann sei das in Ordnung – wenn Rücksicht auf Wanderer genommen werde und wenn der Eigentümer nicht in der Haftung sei. Er hat mit mehreren Mountainbike-Vereinen Kontakt aufgenommen und Gesprächsrunden gestartet. „Es geht um gegenseitige Rücksichtnahme, darum, miteinander zu sprechen“, sagt er. Erste Fortschritte gebe es schon. „Aber es wird auch immer Mountainbiker geben, die meinen, dass für sie keine Regeln gelten.“ Erst vor kurzem hat Täger im Wald eine Schubkarre entdeckt, am Boden waren Wurzeln durchtrennt. „Da wurde an einer neuen Schanze gebaut.“

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