Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. NSU-Prozess: Zschäpe-Anwalt beklagt "Spekulationen und Unterstellungen"

NSU-Prozess
25.04.2018

Zschäpe-Anwalt beklagt "Spekulationen und Unterstellungen"

Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal im Oberlandesgericht München neben ihrem Anwalt Mathias Grasel. Das Foto wurde im Januar 2018 aufgenommen.
Foto: Peter Kneffel, dpa (Archiv)

Tag zwei der Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess. Scharf ist vor allem der Ton, in dem einer von Beate Zschäpes Vertrauensanwälten die Anklagevorwürfe zu kontern versucht.

Mit heftigen Vorwürfen an die Bundesanwaltschaft haben die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ihr Plädoyer im Münchner NSU-Prozess fortgesetzt. Die beiden Anwälte werden ihren Schlussvortrag aber frühestens an diesem Donnerstag beenden. "An Spekulationen, Vermutungen, Unterstellungen, haltlosen Behauptungen fehlt es nicht - an stichhaltigen Beweisen mittäterschaftlicher Beteiligung sehr wohl", sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Zschäpe-Anwalt Borchert kritisiert Bundesanwaltschaft

Er bestritt damit erneut den Vorwurf, Zschäpe sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewesen. "Die Mandantin bestreitet, an der Planung und an der Durchführung auch nur einer einzigen Mordtat beteiligt gewesen zu sein", betonte er.

Die Bundesanwaltschaft ignoriere Fakten oder lasse solche unerwähnt, die Zweifel an den Behauptungen der Anklage aufkommen lassen könnten, sagte Borchert. Er begründete seine Kritik oftmals damit, dass die Ankläger in ihrem Plädoyer Erklärungen Zschäpes völlig außer acht gelassen hätten. Oder Zschäpes Einlassungen werde widersprochen, "wohl aus Prinzip und um die Anklage stimmig zu halten".

NSU-Prozess: Schlussplädoyer wird am Donnerstag erwartet

Tatsächlich hatte sich Zschäpe erst nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer erstmals geäußert - aber nur schriftlich. Fragen beantworteten sie und ihre Anwälte ebenfalls nur schriftlich - und nur solche des Senats, nicht aber der Anklage oder der Nebenkläger. Borchert hatte am Dienstag mit seinem Plädoyer begonnen, das er zusammen mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will. Erst am Ende dürften die beiden einen Antrag für ein mögliches Strafmaß stellen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Lesen Sie dazu auch

Borchert kritisierte dagegen, die Bundesanwaltschaft lege "Indizien und Fakten" so aus und interpretiere sie so, dass diese in das Anklageschema passten. Damit setze sich die Anklage "der berechtigten Kritik der Voreingenommenheit und einseitigen Beweiswürdigung aus". Konkret wies Borchert beispielsweise den Vorwurf zurück, Zschäpe sei an der Beschaffung von Waffen für den "Nationalsozialistischen Untergrund" beteiligt gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe nicht nachgewiesen, dass Zschäpe auch nur eine einzige Waffe erworben habe.

Zudem argumentierte Borchert, aus der Tatsache, dass Zschäpe das gemeinsame Leben im Untergrund absicherte, lasse sich nicht auf den Willen schließen, dass sie sich an den von ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Morden beteiligen wollte. "Zumal die Mandantin dies umfassend bestreitet", fügte Borchert hinzu. Der Anwalt sagte über seine Mandantin: "Sie hatte sich für den Weg in den Untergrund, nicht jedoch für den Weg in den Terror entschieden."

Borchert verwies darauf, dass Zschäpe eingeräumt habe, die letzte Fluchtwohnung des NSU in Brand gesteckt zu haben. "Tötungsabsichten" gegenüber einer Nachbarin und zwei Handwerkern, wie sie die Bundesanwaltschaft behauptet habe, seien aber nicht nachzuweisen. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.