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22.12.2008

Zu laut: Nachbarn mit Bajonett erstochen

Memmingen Wegen Totschlags an seinem Nachbarn ist ein 22-jähriger Mann vom Landgericht Memmingen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, im April in Memmingen den 40-Jährigen im Streit mit einem Bajonett erstochen zu haben. An den genauen Tathergang konnte sich der Angeklagte nicht mehr erinnern. Zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung war er - ebenso wie das Opfer - stark alkoholisiert.

Ein Ermittler schilderte als Zeuge vor Gericht, wie sich nach den Erkenntnissen der Kriminalpolizei der Tathergang darstellt. Demnach gerieten Täter und Opfer am Tattag bereits vor dem tödlichen Messerstich aneinander. Beide lebten in einem älteren Mehrfamilienhaus: der Angeklagte im ersten Stock, der 40-Jährige im Stock darüber. Bei dem Streit prügelten die Männer mit Fäusten aufeinander ein. Der 40-Jährige stürzte dann die Treppe hinunter und zog sich eine Kopfverletzung zu. Nach diesem Vorfall verließ der Angeklagte das Haus und ging mit Bekannten und Freundin auf Kneipentour.

Gegen halb eins in der Nacht kehrte der 22-Jährige mit seiner Freundin zurück. Weil er die Musikanlage laut aufgedreht hatte, kam der 40-Jährige herunter, hämmerte an die Wohnungstür und ging wieder nach oben. Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte es offenbar häufiger Streit über die Musik gegeben, da die Texte "rechtsradikal orientiert" gewesen seien.

Am Tag nach Tat festgenommen

Der Angeklagte verfolgte den 40-Jährigen mit einem Bajonett in der Hand. Es kam erneut zu einem Streit und der 22-Jährige stach dem Älteren mit der knapp 40 Zentimeter langen Waffe zweimal in den Bauch. Der Täter flüchtete. Andere Hausbewohner fanden das Opfer im Treppenhaus und alarmierten einen Notarzt. Wiederbelebungsmaßnahmen blieben allerdings erfolglos. Der 40-Jährige erlag noch am Tatort seinen Verletzungen. Der Täter wurde am Morgen nach dem Verbrechen in der Nähe des Hauses festgenommen.

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