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Zugunglück
13.11.2016

Weitere Zeugen im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling

Dem angeklagten Fahrdienstleiter wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Am Montag sagen Bahnmitarbeiter im Prozess aus.
Foto: Peter Kneffel

Im Prozess um das Zugunglück vor neun Monaten in Bad Aibling haben nun Experten das Sagen. Neben Bahn-Mitarbeitern wird auch ein Mitarbeiter eines Videospiele-Entwicklers gehört.

Mit der Vernehmung einer Reihe von Zeugen geht der Prozess um das Zugunglück vor neun Monaten in Bad Aibling weiter. Zunächst sagen an diesem Montag beim Landgericht Traunstein überwiegend Beschäftigte der Bahn aus. Spannend dürften am zweiten Verhandlungstag die Ausführungen eines Mitarbeiters jener Firma sein, von der das Fantasy-Spiel "Dungeon Hunter 5" stammt. 

Der Fahrdienstleiter hatte das Spiel verbotenerweise bis unmittelbar vor dem Frontalzusammenstoß der beiden Nahverkehrszüge in Bad Aibling gespielt. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. 

Fahrdienstleiter spielte regelmäßig während der Arbeit auf dem Smartphone

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am Donnerstag zugegeben, sein Smartphone im Dienst genutzt zu haben, obwohl die Dienstvorschriften der Deutschen Bahn dies untersagen. Außerdem räumte er ein, ein Sondersignal gegeben zu haben, das er nicht hätte setzen dürfen. Dadurch wurden beide Züge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt.

Der Bahnmitarbeiter entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen der Todesopfer und bei den Verletzten für sein Fehlverhalten. Ein Polizeibeamter sagte aus, dass der 40-Jährige regelmäßig bei der Arbeit im Stellwerk auf seinem Smartphone spielte.

Der Fahrdienstleiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Beim Zusammenstoß der Züge waren am 9. Februar, dem Faschingsdienstag, zwölf Menschen ums Leben gekommen und 89 teils lebensgefährlich verletzt worden.

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Für den Prozess an der Großen Strafkammer des Traunsteiner Landgerichts sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden, könnte aber auch schon früher fallen. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre. dpa

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