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  3. Zugunglück von Bad Aibling: Dem Fahrdienstleiter war das Ausmaß der Katastrophe sofort bewusst

Zugunglück von Bad Aibling
14.11.2016

Dem Fahrdienstleiter war das Ausmaß der Katastrophe sofort bewusst

In Handschellen sitzt der Fahrdienstleiter beim Prozessauftakt um das Zugunglück von Bad Aibling vor dem Landgericht Traunstein auf der Anklagebank.
Foto: Peter Kneffel (dpa)

Das Geständnis des Fahrdienstleiters im Prozess um das Zugunglück liegt vor. Dennoch arbeitet das Gericht die Schuldfrage akribisch auf. Die Erkenntnisse des zweiten Prozesstags.

Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten haben seit Montag Bahnmitarbeiter das Sagen. Bei der Vernehmung des Fahrdienstleiters im benachbarten Bruckmühl stellte sich am zweiten Verhandlungstag heraus, dass dem angeklagten Fahrdienstleiter von Bad Aibling schon sehr bald nach dem Zusammenstoß der beiden Züge das Ausmaß der Katastrophe bewusst war. So sagte der 40 Jährige seinem Kollegen kurz nach 7.00 Uhr am Telefon: "Die Kacke ist jetzt richtig am Dampfen."

Der Fahrdienstleiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Beim Zusammenstoß der Züge waren am 9. Februar 12 Menschen ums Leben gekommen und 89 teils lebensgefährlich verletzt worden. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, die Nahverkehrszüge gleichzeitig auf die eingleisige Strecke geschickt zu haben. Außerdem gab er zu, verbotenerweise im Dienst auf seinem Smartphone gespielt zu haben.

Bei seinem Telefonat habe der 40-Jährige recht aufgeregt gewirkt, sagte der Bahnmitarbeiter weiter aus. Auf die Frage des Gerichts, was er sich beim Anruf seines Kollegen gedacht habe, sagte der Zeuge: "Ich habe das so hingenommen", fügte aber hinzu: "Im Nachgang fragt man sich schon, wie ist das passiert."

Die Befragung des Bruckmühler Fahrdienstleiters machte auch deutlich, dass das Notrufsystem der Deutschen Bahn (DB) nach Zwischenfällen beim Personal als nicht optimal gilt. Auf die Frage eines Anwalts, der Angehörige von Opfern als Nebenkläger vertritt, sagte der Zeuge: "Es sollte eine einfachere Lösung geben." Denn es bestehe Verwechslungsgefahr beim Bedienen der Tasten.

Tatsächlich hatte der Angeklagte beim Abschicken des Notrufes, nachdem er seinen Fehler bemerkt hatte, versehentlich die Fahrdienstleiter in der Umgebung informiert und nicht die Lokführer der beiden betroffenen Züge. Es gibt dafür zwei verschiedene Tasten, die nahe beieinanderliegen.

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Die Nebenkläger wollen im Prozess auch die Rolle der DB durchleuchten, die das Streckennetz betreibt, während die Bayerische Oberlandbahn (BOB) als privater Betreiber die Züge stellt. Nicht wenige Opfer sehen die Bahn in der Mitverantwortung. Angeklagt ist aber nur der Fahrdienstleiter.

Ein weiterer Bahnmitarbeiter, der am Unglückstag in der Notfallleitstelle in München Dienst hatte, sagte aus, dass auch bei ihm nur Minuten nach dem Zusammenstoß ein Anruf des Fahrdienstleiters eingegangen sei. Darin habe der 40-Jährige eingeräumt, dass er durch Setzen eines Sondersignals beide Züge gleichzeitig auf die Strecke geschickt habe.

Was der Vorgesetzte über den Angeklagten sagt

Der unmittelbare Vorgesetzte des Angeklagten berichtete, sein Mitarbeiter sei sehr zuverlässig, pflichtbewusst und pünktlich gewesen. Es habe bis zum Unfalltag kein einziges dienstliches Vergehen gegeben. Von der unerlaubten Nutzung des Handys durch den 40-Jährigen habe er nichts gewusst, sagte der Vorgesetzte.

Er sagte aber aus, dass der Angeklagte am Unglückstag in seinen Unterlagen nicht vermerkt habe, dass er das Sondersignal gesetzt hatte. Dies sei jedoch Vorschrift. Als er kurz nach dem Unfall im Stellwerk von Bad Aibling eingetroffen sei, habe er nur gehofft, "dass das nicht passiert ist, was dann tatsächlich passiert ist", so der Zeuge. Die Deutsche Bahn stellte ihren Mitarbeitern für deren Zeugenaussagen Rechtsbeidstände zur Verfügung. 

Entgegen der Ankündigung des Gerichts war die Befragung des Mitarbeiters jener Firma, von der das Fantasy-Spiel "Dungeon Hunter 5" stammt, am Montag nicht vorgesehen. Dieses hatte der Angeklagte bis kurz vor dem Unglück gespielt.

Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre. dpa/lby

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