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Balderschwang
15.07.2019

Zwei Kinder tot: Wie konnte das Traktor-Unglück geschehen?

Hier ereignete sich der dramatische Traktor-Unfall, bei dem zwei Kinder ums Leben kamen.
Foto: Benjamin Liss

Zwei Kinder starben bei dem Unfall in Balderschwang. Nun wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Nur: Gegen wen? Und: Warum saß ein 13-Jähriger am Steuer?

Es fällt schwer. Sich vorzustellen, was da Furchtbares passiert ist. Darüber nachzudenken, was diese Katastrophe mit den Eltern macht, mit den Verwandten, Freunden.

Das tragische Unglück bei Balderschwang im Oberallgäu, bei dem zwei Kinder von einem Traktor überrollt wurden und ihr Leben verloren haben, hat die Gemeinde – und längst nicht nur sie – in diesen sonnigen Sommertagen ein Stück weit verdunkelt, die Menschen sprachlos gemacht, traurig.

Und es gibt so vieles, was man fragen möchte. Vor allem das: Wie um alles in der Welt konnte das nur geschehen? Und warum sitzt ein 13-Jähriger eigentlich am Steuer eines Traktors? Ist das erlaubt?

Traktor-Unfall in Balderschwang: Für alle ein Schock

„Was passiert ist, ist für alle ein Schock. Wir wollen den Zeugen und Angehörigen Zeit geben, die traumatischen Ereignisse zu verarbeiten. Dann werden wir den Fall sachlich und in Ruhe aufarbeiten.“ So äußert sich Staatsanwalt Ferdinand Siebert zu dem dramatischen Unglück.

Die Kinder, die bei dem Unfall gestorben sind, wurden von einer landwirtschaftlichen Maschine überrollt, an deren Steuer ein 13-Jähriger saß. „Die Staatsanwaltschaft Kempten hat die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen“, sagt Siebert. Unklar ist allerdings: Gegen wen eigentlich? „Wem der Tod der Kinder strafrechtlich vorzuwerfen ist, ist Gegenstand der Ermittlungen.“ Derzeit gelte es, das Unfallgeschehen zu rekonstruieren. Auch die Frage, ob das Gelände öffentlich zugänglich war, spielt eine Rolle.

Gleich am Wochenende wurden die Spuren am Unfallort gesichert, erklärt Christian Eckel, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Es sei klar, wo beispielsweise der Traktor stand und wie der Untergrund beschaffen war. Zur Unfallursache gibt es indes keine Neuigkeiten. Auch die Zeugen und ihre Angehörigen wurden noch nicht zu Details befragt. „Die Betroffenen müssen das Geschehene verarbeiten dürfen“, sagt Staatsanwalt Siebert.

Neben der Rekonstruktion des Unfallhergangs gehe es bei den Ermittlungen unter anderem auch darum zu klären, inwiefern der Unfallweg öffentlich zugänglich war. Denn das spielt für das weitere Vorgehen eine entscheidende Rolle. Die erste Einschätzung des Balderschwanger Bürgermeisters Konrad Kienle, wonach sich das Unglück auf einem nicht öffentlichen Privatweg ereignet hat, kann nach Angaben der Polizei derzeit nicht bestätigt werden.

Dass Jugendliche mit anpacken, ist in vielen landwirtschaftlichen Betrieben notwendig

Rechtsanwalt Oliver Ahegger erklärt: „Auch auf privaten Wegen darf nicht unbedingt ohne Führerschein gefahren werden.“ Das sei nur möglich, wenn die Straße nicht dem öffentlichen Verkehr dient. Das ist zum Beispiel der Fall, sobald die Straße durch ein Tor abgesperrt ist.

Wenn in solchen Bereichen etwas passiert, stelle sich nicht die Frage nach Fahrerlaubnis, dafür gebe es andere rechtliche Fragen, beispielsweise nach der Haftung bei Unfällen. Allgemein gilt: „Jugendliche dürfen bereits ab 16 Jahren den Führerschein der Klasse T erwerben, damit Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 40 Kilometer pro Stunde fahren.“ Das erklärt eine Sprecherin der Abteilung Verkehr und Technik des Bayerischen Bauernverbands (BBV).

Wer jünger ist, dürfe nur auf Gelände unterwegs sein, das klar von der restlichen Verkehrswelt abgetrennt ist. Dass der Nachwuchs mit anpackt, ist in der Landwirtschaft keine Seltenheit. „Jugendliche mit landwirtschaftlichem Hintergrund wachsen mit Traktoren und anderen Landmaschinen auf, werden schon früh an derlei Tätigkeiten herangeführt“, sagt Manfred Krug, Geschäftsführer des BBV-Kreisverbands Oberallgäu. „Häufig ist das auch notwendig, um die Eltern auf dem heimischen Betrieb unterstützen zu können. Es gibt sicher auch Fälle, in denen ein unter 16-Jähriger schon mehr Erfahrung und Können mit einem Traktor hat, als ältere Zeitgenossen.“ Die Situation in Balderschwang will er nicht beurteilen.

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